Leitungsart Farbsymbol
Kanalisation violett
Wasser blau
Gas ocker
Elektrizitat rot
Telefon grün
Radibus sepia
Bei Leitungen mit weniger als 40 cm 0 wird nur
die Leitungsachse eingezeichnet. Leitungen mit
Dimensionen iiber 40 cm werden massstablich
in die Plane eingetragen.
4. Planarchiv
Die Blatteinteilung des „Strassensystems" hatte
den Nachteil, dass die Plane nur einzeln und in
gerolltem Zustande in Schachteln archiviert
werden konnten. Die alle das gleich grosse For
mat aufweisenden Film-Pausen des „Raster-
systems" lassen sich auf engstem Raum in ge-
normten Planschranken flach archivieren (ca.
Vs des früheren Platzbedarfs). Die flach archi-
vierten Plane erleichtern eindeutig in zeich-
nungstechnischer Hinsicht die Nachbearbeitung
und Nachfiihrung.
IV. Das neue Planwerk und die Öffentlichkeit
Als weiterer Vorteil der neuen Arbeitsmethode
entsteht im gleichen Zuge ein neues Planwerk
der Stadt Bern im Massstab 1 200, ein Plan
werk und Massstab, die friiher gar nicht exis-
tierten.
Dieses Planwerk eignet sich auch bestens für
die Öffentlichkeit, nicht nur als Leitungsplan-
werk, sondern auch als Grundlage der allgemei-
nen Situation für Detailplanungen im Hoch-
und Tiefbau sowie für die Verkehrsplanung.
V. Elektronische Datenverarbeitung
und Leitungskataster
1Allgemeine Betrcichtungeri
Ob zu Recht oder Unrecht wird die Frage der
Wirtschaftlichkeit und Zweckmassigkeit immer
wieder zum Prüfstein für den Wert oder Unwert
der elektronischen Datenverarbeitung. Es sei
deshalb in diesem Vortrag einmal kurz auf
diesen Problemkreis eingegangen.
Die elektronische Datenverarbeitung eignet sich
besonders für die Laufendhaltung von Stimm-
und Einwohnerkontrollen, für die Erstellung
von Gas-, Wasser- und Stromverrechnungen
und Besoldungsabrechnungen. Wertvolle Diens
te leistete die elektronische Datenverarbeitung
auch für planerische und statistische Zwecke im
Zusammenhang mit Stadt- und Verkehrspla
nung.
Wie sieht es nun eigentlich mit der Wirtschaft
lichkeit und Zweckmassigkeit der Datenverar
beitung im Zusammenhang mit einem Lei
tungskataster aus? Diese Frage kann für die
Stadt Bern wie folgt beantwortet werden:
Die Baufachleute, welche für ihre Arbeiten
Leitungsplane als Unterlage benötigen sei
es der Monteur zum raschen Auffinden von
Leitungen für die Behebung von Leitungsbrü-
chen und -schaden oder der Techniker und
Zeichner zum Projektieren von neuen Einrich-
tungen sind auf Leitungsplane angewiesen,
in denen die Leitungen differenziert und detail-
liert eingezeichnet sind, mit andern Worten:
Bilder.
Mit Zahlenreihen und schematischen Zeichnun-
gen ist diesen Leuten nicht gedient.
Dasselbe gilt auch für die Information von Lie-
genschaftsbesitzern und -verwaltern; ferner für
die Notare und Grundbuchverwalter, welche für
die Verschreibung und Verurkundung von
Durchgangsrechten, Plane als Beilagen be
nötigen.
2. Vermessungstechnische Voraussetzungen
In der eidgenössischen Grundbuchvermessung
der Stadt Bern und vielen andern Schweizer-
stadten sind parallel zu den Vermessungs-
fixpunkten alle Grenzpunkte und -zeichen rr it
ihren gerechneten Koordinaten im Vermes-
sungswerk katalogisiert; dagegen fehlt die Ko-
ordinatenberechnung von den in den Grund-
buchplanen eingezeichneten Objekten und
Elementen wie Gebaude, Mauern, Treppen,
Kulturgrenzen, Gehsteigen, Strassenbahngelei-
sen usw. (alles wichtige Ausgangspunkte für die
Vermessung unterirdisch verlegter Leitungen).
Ein zweckmassiger und moderner Leitungs
kataster auf der Grundlage „Eidg. Grundbuch-
vermessung/Datenverarbeitung" setzt neben
den Vermessungsfixpunkten und Grenzzeichen
die Benützung von Gebauden, Mauern,
Treppen, Gehsteigen usw. als Ausgangspunkte
für die Vermessung unterirdisch verlegter Lei
tungen voraus, d. h. die Koordinaten müssen
für die Kodifizierung dieser Ausgangspunkte
vorerst rechnerisch oder manuell ermittelt wer
den.
Für diese zusatzliche und grosse Mehrarbeit,
die in keinem Verhaltnis zu einem eventuellen
Vorteil oder Gewinn steht, ist das qualifizierte
Personal auf dem schweizerischen Stellenmarkt
nicht mehr erhaltlich.
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Strichsymbol