12 37 WAS JEDER ANGLER WISSEN MUSS Vlissingen TO Wie i SEEFISCHEREI Zulassungsfrei und mit allen Fischgeräten gestattet. KÜSTENFISCHEREI Ohne Zulassung gestattet für zwei normale Angeln, eine Spezialangel, eine Aalflösse oder einen Stintpaternoster. Bei Benutzung weiterer Angeln oder anderer Angelgeräte ist eine Zu lassung (consent) erforderlich (bei allen Ortsverwaltungen erhältlich und gültig für jeweils einen Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember). Eine normale Angel ist ein Angelgerät, das aus einer Rute (ggf. mit Haspel) mit einer Schnur, Schwimmer(n) und höchstens drei 1-, 2- oder 3-zähnigen Haken besteht. Die Haken dürfen mit den folgenden Ködern versehen sein: Würmern jeder Art, Teig, Brot, Kartoffeln, Insekten, Fischbrocken (höchstens 3 cm lang) oder Kunstködern (kürzer als 2,5 cm). Eine Spezialangel ist eine Angel mit mehr als drei Haken und anderen Ködern als angegeben. Zum Fischen mit freistehenden Geräten, z.B. Aalreusen, ist eine Ge nehmigung der Direktion für das Fischereiwesen (Direkteur der Visse- rijen) in Den Haag erforderlich. BINNENFISCHEREI Darunter versteht man die Fischerei in Gewässern hinter der Deichlinie, z.B. Weihern oder abgeschlossene Wasserarmen. Zum Angeln in Binnengewässern benötigt man für eine normale Angelrute eine Bei tragsquittung (bijdragebewijs). Wenn man mit höchstens zwei normalen Angeln oder einer Spezialangel und einer normalen Angel fischen möchte, ist ein Angelschein (kleine visakte) erforderlich. Diese Angelscheine sind bei allen Ortsverwaltungen erhältlich und gelten vom 1. Juli bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Darüber hinaus benötigt man die Zustimmung des Gewässerpächters oder -eigentümers, der für das Angelrecht eine Gebühr erheben kann. In Seeland ist der Veerer See als sogenanntes Kulturgewässer ausgewie sen. Zum Angeln benötigt man hier einen Grossen Angelschein (grote vergunning) des niederländischen Angelsportsverbands NWS, dem der seeländische Delta-Bund (Delta Federatie) angeschlossen ist. Man muss Mitglied eines Angelsportvereins dieser Organisation sein. Nichtmitglie- der können einen Angelschein für einen Monat oder für ein Jahr beim Provinzialen WV Seeland und einigen anderen WV-Stellen kaufen; der Schein gilt für den Veerer See oder den Grevelingen. Das nächtliche Angeln ist in allen Binnengewässern untersagt; Küsten- und Seefischerei sind nachts gestattet. GESETZLICHE MINDESTGRÖSSEN UND FANGMENGEN Kliesche 15 cm - Wittling 23 cm - Seezunge 24 cm - Scholle 25 cm - Kabeljau 30 cm - Butt 20 cm - Plötze 15 cm - Forelle 25 cm - Karpfen 35 cm - Aal 28 cm. Gemessen wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Veerer See und im Grevelingensee gilt eine Fanggrenze von höchstens vier Forellen und 25 Plattfischen. BETRETEN DER GEWÄSSERUFER Von Mai bis einschliesslich Oktober darf man Wiesen- und Heuland nur mit Zustimmung des Berechtigten betreten. Alle übrigen Gelände, die nicht durch ein Schild "Verboden toegang" (Zutritt verboten) ge kennzeichnet sind, darf man betreten. Auf Schouwen-Duiveland, Tholen und St. Philipsland dürfen bestimmte Deichsektoren nur von Inhabern eines Grossen Angelscheins des NWS betreten werden. ZUM SCHLUSS EINE DRINGENDE BITTE: Hinterlassen Sie keinen Abfall. Schonen Sie die Seewehre. Graben Sie nicht in Deichen und Dünen. Lassen Sie keine Weidetore offfenstehen und beunruhigen Sie nicht das Vieh. Mit anderen Worten: machen Sie keinen Missbrauch von Ihrer Bewegungsfreiheit. (Textzusammenstellung in Zusammenarbeit mit dem Delta-Bund). Grij jskerke Landini monurr Munnikenhol .Westkapelle Meliskerke Kapel van äk St. Maarten BiggeVerke Koudekerke Dishoi Vebenal V 4 Zoujelände- Groot Valkenis^"^ i Veerdienst Vlissingen- Sheerness (Eng.) Landingsmonument

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Kartografisch Tijdschrift | 1975 | | pagina 39