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WAS JEDER ANGLER WISSEN MUSS
Vlissingen
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SEEFISCHEREI
Zulassungsfrei und mit allen Fischgeräten gestattet.
KÜSTENFISCHEREI
Ohne Zulassung gestattet für zwei normale Angeln, eine Spezialangel,
eine Aalflösse oder einen Stintpaternoster.
Bei Benutzung weiterer Angeln oder anderer Angelgeräte ist eine Zu
lassung (consent) erforderlich (bei allen Ortsverwaltungen erhältlich und
gültig für jeweils einen Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember).
Eine normale Angel ist ein Angelgerät, das aus einer Rute (ggf. mit Haspel)
mit einer Schnur, Schwimmer(n) und höchstens drei 1-, 2- oder
3-zähnigen Haken besteht. Die Haken dürfen mit den folgenden Ködern
versehen sein: Würmern jeder Art, Teig, Brot, Kartoffeln, Insekten,
Fischbrocken (höchstens 3 cm lang) oder Kunstködern (kürzer als 2,5 cm).
Eine Spezialangel ist eine Angel mit mehr als drei Haken und anderen
Ködern als angegeben.
Zum Fischen mit freistehenden Geräten, z.B. Aalreusen, ist eine Ge
nehmigung der Direktion für das Fischereiwesen (Direkteur der Visse-
rijen) in Den Haag erforderlich.
BINNENFISCHEREI
Darunter versteht man die Fischerei in Gewässern hinter der Deichlinie,
z.B. Weihern oder abgeschlossene Wasserarmen. Zum Angeln in
Binnengewässern benötigt man für eine normale Angelrute eine Bei
tragsquittung (bijdragebewijs). Wenn man mit höchstens zwei normalen
Angeln oder einer Spezialangel und einer normalen Angel fischen
möchte, ist ein Angelschein (kleine visakte) erforderlich. Diese
Angelscheine sind bei allen Ortsverwaltungen erhältlich und gelten vom
1. Juli bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Darüber hinaus
benötigt man die Zustimmung des Gewässerpächters oder -eigentümers,
der für das Angelrecht eine Gebühr erheben kann.
In Seeland ist der Veerer See als sogenanntes Kulturgewässer ausgewie
sen. Zum Angeln benötigt man hier einen Grossen Angelschein (grote
vergunning) des niederländischen Angelsportsverbands NWS, dem der
seeländische Delta-Bund (Delta Federatie) angeschlossen ist. Man muss
Mitglied eines Angelsportvereins dieser Organisation sein. Nichtmitglie-
der können einen Angelschein für einen Monat oder für ein Jahr beim
Provinzialen WV Seeland und einigen anderen WV-Stellen kaufen; der
Schein gilt für den Veerer See oder den Grevelingen. Das nächtliche
Angeln ist in allen Binnengewässern untersagt; Küsten- und Seefischerei
sind nachts gestattet.
GESETZLICHE MINDESTGRÖSSEN UND FANGMENGEN
Kliesche 15 cm - Wittling 23 cm - Seezunge 24 cm - Scholle 25 cm -
Kabeljau 30 cm - Butt 20 cm - Plötze 15 cm - Forelle 25 cm - Karpfen 35 cm
- Aal 28 cm. Gemessen wird von der Maulspitze bis zum Ende der
Schwanzflosse. Im Veerer See und im Grevelingensee gilt eine
Fanggrenze von höchstens vier Forellen und 25 Plattfischen.
BETRETEN DER GEWÄSSERUFER
Von Mai bis einschliesslich Oktober darf man Wiesen- und Heuland nur
mit Zustimmung des Berechtigten betreten. Alle übrigen Gelände, die
nicht durch ein Schild "Verboden toegang" (Zutritt verboten) ge
kennzeichnet sind, darf man betreten. Auf Schouwen-Duiveland, Tholen
und St. Philipsland dürfen bestimmte Deichsektoren nur von Inhabern
eines Grossen Angelscheins des NWS betreten werden.
ZUM SCHLUSS EINE DRINGENDE BITTE: Hinterlassen Sie keinen
Abfall. Schonen Sie die Seewehre. Graben Sie nicht in Deichen und
Dünen. Lassen Sie keine Weidetore offfenstehen und beunruhigen Sie
nicht das Vieh. Mit anderen Worten: machen Sie keinen Missbrauch von
Ihrer Bewegungsfreiheit.
(Textzusammenstellung in Zusammenarbeit mit dem Delta-Bund).
Grij jskerke
Landini
monurr
Munnikenhol
.Westkapelle
Meliskerke
Kapel van äk
St. Maarten
BiggeVerke
Koudekerke
Dishoi
Vebenal
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Zoujelände-
Groot Valkenis^"^ i
Veerdienst Vlissingen-
Sheerness (Eng.)
Landingsmonument