Staats-A.G. oder Stiftung muss neben einer guten Administration gute Verwaltungskarten zur Ver- fügung haben. Zur Verwaltung der Grundstücke in der Leitungs- strasse kann die schon hergestellte Karte im Mass- stab 1:2000 dienen. Voraussetzung ist, dass die Laufendhaltung gut ist, da in den nachsten Jahren viele Anderungen in der Leitungsstrasse stattfinden werden. Die Verwaltung der Leitungen in der Leitungs strasse bleibt bei den Eigentümern oder Gebrauch- ern der Leitungen. Es wird aber nötig sein, dass der Verwalter der Leitungsstrasse Bescheid weiss über verschiedenen Daten der Leitungen. Das be- deutet 1. Registrierung der richtigen Lage der Leitungen in der Leitungsstrasse; 2. Registrierung der Daten bezüglich der Leitungen (Durchmesser, Gebrauchszustand, Druck usw) 3. Registrierung der Daten bezüglich dem Verwal ter (Name, Adresse Der Lageplan im Massstab 1:2000 wird auf die Dauer nicht zulanglich sein für die Registrierung der Lage samtlicher Leitungen. Möglicherweise kann man die Daten bezüglich den Leitungen in Lochstreifen oder Magnetstreifen festlegen. Mit einem elektronischen Kartiergerat kann man dann schnell und in jedem gewünschten Massstab Karten herstellen. Die Wahl des richtigen Massstabs der Verwaltungs karten ist nicht einfach. Für die Lesbarkeit der Karten muss man nicht nur die Leitungen ein- tragen, sondern auch die Topographie in der Um- gebung der Leitungsstrasse. Diese Topographie hat aber eine derartige „Dichte", dass eine Darstellung in grossem Massstab eine ziemlich leere Karte gibt. Dagegen erfordern die kleinen Abstande zwischen den Leitungen einen grosseren Massstab als 1:2000. Mögliche Lösungen für dieses Problem sind: - Karten im Massstab 11000; - Karten im Massstab 12000 mit Verweisung nach grossmassstabigen Detailkarten; - Grossmassstabige Profile. Die für die Verwaltungskarten nötige aktuelle Topo graphie kann man erzielen durch: - terrestrische Laufendhaltung der Karten im Mass stab 1:2000 und etwaige Vergrösserung; - periodische Luftaufnahme, Neukartierung oder Abdrucken entzerrter Luftbilder. 5.3 Abstecken der Leitungsstrasse, Ver messen der neuen Leitungen Die Leitungen in der Leitungsstrasse müssen alle parallel liegen. Beim Abstecken einer neuen Lei- tung kann man leicht ausgehen von der schon an- wesenden, nachstliegenden Leitung. Diese Leitung wird man aus Sicherheitsgründen doch markieren müssen bevor man mit den Erdarbeiten für die neue Leitung anfangt. Eine gute Möglichkeit zur Kontrolle hat man wenn mandie Grenze der Leitungsstrasse sehrgut markiert. Diese Markierung könnte z.B. bestehen aus hohen Pfahlen von ungefahr 2 m Lange. Ausserdem kann man diese Pfahle gebrauchen bei der Inspektion der Leitungsstrasse aus der Luft. Die Randmarkierung soil bleibend sein und man soli sie regelmassig kon- trollieren. Bleibende Markierung der Leitungen ist nicht nötig und nicht einmal erwünscht. Bei den Erdarbeiten, die regelmassig in der Leitungsstrasse stattfinden werden, würde man diese Markierung zerstören. Auf die hohen Pfahle am Rande der Leitungsstrasse kann man besser Rücksicht neh- men. Die Randmarkierung bildet eine dauernd im Gelande sichtbare Referenzlinie, parallel zu den Leitungen. Beim Legen der neuen Leitungen muss man fortwahrend die Trasse der neuen Leitungen kontrollieren; eine Referenzlinie ist dabei unent- behrlich. Die neuen Leitungen kann man in gleicher Weise wie in 5.1 beschrieben vermessen. Kleine Leitungen muss man ermitteln und messen nach dem Zu- schütten der Furche, da die Leitungen wahrend dieses Zuschüttens verdrangt werden können. Für Leitungen mit grösserem Durchmesser ist dieses Bedenken weniger wichtig, obwohl auch diese Lei tungen Unregelmassigkeiten aufweisen können. 5.4 Vermessen der neuen Grenzen; das Eigentumsverzei chnis Für den Kauf oder die Enteignung der Grund stücke braucht man ein möglichst vollstandiges ngt 72 9

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Nederlands Geodetisch Tijdschrift (NGT) | 1972 | | pagina 11