Staats-A.G. oder Stiftung muss neben einer guten
Administration gute Verwaltungskarten zur Ver-
fügung haben.
Zur Verwaltung der Grundstücke in der Leitungs-
strasse kann die schon hergestellte Karte im Mass-
stab 1:2000 dienen. Voraussetzung ist, dass die
Laufendhaltung gut ist, da in den nachsten Jahren
viele Anderungen in der Leitungsstrasse stattfinden
werden.
Die Verwaltung der Leitungen in der Leitungs
strasse bleibt bei den Eigentümern oder Gebrauch-
ern der Leitungen. Es wird aber nötig sein, dass
der Verwalter der Leitungsstrasse Bescheid weiss
über verschiedenen Daten der Leitungen. Das be-
deutet
1. Registrierung der richtigen Lage der Leitungen
in der Leitungsstrasse;
2. Registrierung der Daten bezüglich der Leitungen
(Durchmesser, Gebrauchszustand, Druck
usw)
3. Registrierung der Daten bezüglich dem Verwal
ter (Name, Adresse
Der Lageplan im Massstab 1:2000 wird auf die
Dauer nicht zulanglich sein für die Registrierung
der Lage samtlicher Leitungen. Möglicherweise
kann man die Daten bezüglich den Leitungen in
Lochstreifen oder Magnetstreifen festlegen. Mit
einem elektronischen Kartiergerat kann man dann
schnell und in jedem gewünschten Massstab Karten
herstellen.
Die Wahl des richtigen Massstabs der Verwaltungs
karten ist nicht einfach. Für die Lesbarkeit der
Karten muss man nicht nur die Leitungen ein-
tragen, sondern auch die Topographie in der Um-
gebung der Leitungsstrasse. Diese Topographie hat
aber eine derartige „Dichte", dass eine Darstellung
in grossem Massstab eine ziemlich leere Karte gibt.
Dagegen erfordern die kleinen Abstande zwischen
den Leitungen einen grosseren Massstab als 1:2000.
Mögliche Lösungen für dieses Problem sind:
- Karten im Massstab 11000;
- Karten im Massstab 12000 mit Verweisung nach
grossmassstabigen Detailkarten;
- Grossmassstabige Profile.
Die für die Verwaltungskarten nötige aktuelle Topo
graphie kann man erzielen durch:
- terrestrische Laufendhaltung der Karten im Mass
stab 1:2000 und etwaige Vergrösserung;
- periodische Luftaufnahme, Neukartierung oder
Abdrucken entzerrter Luftbilder.
5.3 Abstecken der Leitungsstrasse, Ver messen
der neuen Leitungen
Die Leitungen in der Leitungsstrasse müssen alle
parallel liegen. Beim Abstecken einer neuen Lei-
tung kann man leicht ausgehen von der schon an-
wesenden, nachstliegenden Leitung. Diese Leitung
wird man aus Sicherheitsgründen doch markieren
müssen bevor man mit den Erdarbeiten für die neue
Leitung anfangt.
Eine gute Möglichkeit zur Kontrolle hat man wenn
mandie Grenze der Leitungsstrasse sehrgut markiert.
Diese Markierung könnte z.B. bestehen aus hohen
Pfahlen von ungefahr 2 m Lange. Ausserdem kann
man diese Pfahle gebrauchen bei der Inspektion der
Leitungsstrasse aus der Luft. Die Randmarkierung
soil bleibend sein und man soli sie regelmassig kon-
trollieren. Bleibende Markierung der Leitungen ist
nicht nötig und nicht einmal erwünscht. Bei den
Erdarbeiten, die regelmassig in der Leitungsstrasse
stattfinden werden, würde man diese Markierung
zerstören. Auf die hohen Pfahle am Rande der
Leitungsstrasse kann man besser Rücksicht neh-
men. Die Randmarkierung bildet eine dauernd im
Gelande sichtbare Referenzlinie, parallel zu den
Leitungen. Beim Legen der neuen Leitungen muss
man fortwahrend die Trasse der neuen Leitungen
kontrollieren; eine Referenzlinie ist dabei unent-
behrlich.
Die neuen Leitungen kann man in gleicher Weise
wie in 5.1 beschrieben vermessen. Kleine Leitungen
muss man ermitteln und messen nach dem Zu-
schütten der Furche, da die Leitungen wahrend
dieses Zuschüttens verdrangt werden können. Für
Leitungen mit grösserem Durchmesser ist dieses
Bedenken weniger wichtig, obwohl auch diese Lei
tungen Unregelmassigkeiten aufweisen können.
5.4 Vermessen der neuen Grenzen; das
Eigentumsverzei chnis
Für den Kauf oder die Enteignung der Grund
stücke braucht man ein möglichst vollstandiges
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