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aus dem Deutschen Geometer-Verein hervorgegangen ist, bildet der
Zusammenschluss der im Vermessungswesen Deutschlands tatigen Personen
aller Fachrichtdngen mit wissenschaftlicher Berufsvorbihlung im Rahmen
der für die verschiedenen Reichsteile geitenden Vorschriften. Er hat seinen
Sitz in Berlin und wird gerichtlich eingetragener Verein.
Die Aufnahme von Auslands-Deutscheu und von Ausliindern ist zulassig.
2. Der Zweck des D. V. V. ist:
a. die sachliche Förderung des Vermessungswesens in allen seinen
Zweigen und Einzdheiten,
b. die Vertretung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller
Berufsangehörigen
3. Der Erreichung des Zweckes dienen:
a. die über gatiz Deutschland zu schaftenden Landes- und Gauvereine,
sowie ihre Ortsgruppen (Gliedvereine).
b. Die Abhaltung von Versammlungen des D. V. V. und seiner Glieder.
c. Die „Zeitschrift für Vermessungswesen";
d. die Ansammlung von Geldmitteln zur Förderung der zu lösenden
Aufgaben
e. die Einrichtung einer Geschaftsstelle;
f. die Schaffung einer Bücherei und einer Sammlung von Instru
menten, Karten und sonstigen Gegenstanden, welche für das Vermessungs
wesen Bedeutung haben;
g. die Unterstützung von in Not geratenen Mitgliedern und ihrer
Angehörigen.
8. Ordentliche und auszerordentliche Mitglieder zahlen ein Eintritts-
geld von io Mark und einen Jahresbeitrag von 25 Mark. Vorijanuar
1920 wird Eintrittsgeld nicht erhoben
9. Die Geschafte des D. V. V. werden geführt durch
1. die Mitgliederversammlung,
2. die Vertreterversammlung,
3. den Geschaftsführenden Ausschusz,
4. den Geschiiftsleiter,
5. die Schriftleiter,
6. die Fachausschüsse.
Auszerdem können nach Bedarf Landesvereinsversammlungen und Ver
sammlungen der Fachgruppen abgehalten werden.
24. Der Geschüftsleiter ist Angestellter des D. V. V. Er soli ein
besonders erfahrener Fachgenosse sein.
Die Anstellung erfolgt auf Dienstvertrag nach 611 usw. des B. G. B.