135
Die Dienstbezüge werden von der Vertreterversammlung festgestellt. Die
Kündigung des Vertragsverhaltnisses ist für beide Seiten mit halbjahriger
Frist zum Schlusse des Geschaftsjahres festzulegen.
28. Die Schriftleiter werden von der Mitgliederversammlung gewahlt
und erhalten eine Entschadigung. Ihre Anzahl wird durch den Bedarf
bestimmt. Zunachst sind Zwei Schriftleiterposten einzurichten. Für die
Schriftleitung ist anerkannte fachwissenschaftliche Befahigung notwendig.
Die Abgrenzung ihrer Tiitigkeit bestimmt der Geschaftsführende Ausschusz
im Einvernehmen mit den Beteiligten. Grundsatzlich obliegt einem Schrift
leiter die Bearbeitung des mathematisch-geodatischen Inhalts der „Zeitschrift
für Vermessungswesen" wahrend dern anderen die Bearbeitung des übrigen,
namentlich des auf soziale, wirtschaftliche und Standesfragen bezüglichen
Inhalts zufallt, sofern diese nicht vom Geschaftsführer übernommen wird.
Vereins-, Personal- und ahnliche Nachrichten werden von der Geschaftsstelle
bearbeitet. Diese besorgt auch den Verkehr mit der Drückerei und alle
damit verbundenen Arbeiten. Die Schriftleiter haben die Pflicht gegen-
seitiger Vertretung.
2Q. Die Beschaftigung mit der Schriftleitung ist eine nebenamtliche.
Sie schlieszt die sonstige berufliche Tatigkeit nicht aus.
63. Der D. V. V. kann durch Beschlusz der Vertreterversammlung
mit einer Mehrheit von drei Vierteilen der vertretenen ordentlichen
Mitglieder aufgelüst werden t).
Van harte hopen wij, dat de nieuwe Vereeniging zich tot heil
van het Duitsche landmeetwezen in voortdurenden bloei moge
verheugen en dat het nieuwe «Zeitschrift für Vermessungswesen»
moge blijken te zijn, wat het oude was: een lichtende leidstar
voor velen, ook ver buiten de grenzen van Duitschland!
T. Polêe.
DE LANDMETERSCURSUS TE WAGENINGEN.
Met de aanvang van het nieuwe cursusjaar der Landbouw-
hoogeschool zullen te Wageningen de eeste candidaat- en adspirant-
landmeters komen, bestemd, om tot landmeter te worden gevormd.
Zie voor verdere bizonderhedenZeitschrift f. Vermessungswesen, 1919, Hef 7.