22 Decimale hoek- en boogmaat. Runderlass des Reichs- and Preussischen Ministers des Inneren vom 18.10.1937. (1) Allgemein bindend ist eine Masseinheit für Winkel im Deutschen Reich nicht vorgeschrieben. Im Vermessungswesen sind zwei Kreiseinteilungen im Ge- brauch: 1. Die 360°-Teilung mit Sechzigerunterteilung in Minuten und Sekunden alte Teilung 2. die 400g-Teilung mit dezimaler Unterteilung neue Teilung. (2) lm Zuge der Neuordnung des Vermessungswesens müssen die Vermes- sungsverfahren und die Vermessungsgerate vereinheitlicht werden. Daraus ergibt sich, dass es künftighin dem Vermessungsdienst nicht mehr überlassen werden darf, zwischen den zwei verschiedenen Winkelmasseinheiten und Kreiseintei lungen nach Belieben zu wahlen. Zur allgemeinen Einführung eignet sich am besten die neue Teilung, weil sich mit ihr die Winkelmessungen einfacher und leichter ausführen und weiter verarbeiten lassen als mit der alten Teilung. (3) Auf Grund der 2 und 4 des Ges. über die Neuordnung des Ver messungswesens v. 3. 7. 1934 ordne ich daher an: I. Einheit des Winkelmasses. (1) Die im Vermessungsdienst zu verwendende Einheit des Winkelmasses ist der Grad (neuer Teilung). (2) Der Grad ist der hundertste Teil des rechten Winkels (bzw. der vier- hundertste Teil des vollen Winkels). (3) Der Grad wird nach dem Dezimalsystem in Zehntel, Hundertstel, Tau- sendstel usw. untergeteilt. (4) Der hundertste Teil eines Grades heisst Minute (neuer Teilung); der hundertste Teil einer Minute heisst Sekunde (neuer Teilung). (5) lm Vermessungsdienst sind folgende Abkürzungen zu verwenden: Grad g Minute c Sekunde cc. (6) Die Abteilung von Minuten und Sekunden unterbleibt in der Regel; zu schreiben ist z.B. 514321 g für 51g43c21cc. II. Anwendungsbereich. (1) Alle Winkel und Richtungen sind in amtlichen Vermessungsschriften in Einheiten der neuen Teilung anzugeben. (2) Bei der I. Ordnung des Reichsdreiecksnetzes kann, soweit die Verbin- dung mit astronomischen Bestimmungen es erfordert, die alte Teilung beibehalten werden. (3) Die Verwendung der alten Teilung für geographische Koordinaten und Netzlinien bleibt unberührt.

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1938 | | pagina 20