237 buchgeometer 2 Jahre praktisch an der Grundbuchvermessung tatig gewesen sein. Nach bestandener praktischer Prüfung, die 14 Tage dauert und Prüfungen im Bureau und im Feld umfasst, erhalt der Kandidat das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ausgestellte eidgenössische Grundbuchgeometerpatent. Er hat damit eine gründliche analytische Schulung abgeschlossen, die mit der An- wendung der höheren Mathematik, Fehlertheorie, analytischen Geo metrie und darstellenden Geometrie in der Optik, Vermessungskunde, Ausgleichungsrechnung, Photogrammetrie, astronomischen Ortsbe- stimmung und höheren Geodasie gegeben ist. Das Patent ist ferner der Ausweis fiir eine rechtskundliche Ausbildung, soweit sie für das Ver- standnis des Sachenrechtes, insbesondere des Grundbuch- und Ver- messungsrechtes, notwendig ist, schliesslich auch für praktisches Kön- nen in allen Gebieten der Vermessung, des Meliorationswesens und in den einfacheren Tiefbauingenieurarbeiten. Mit der ziemlich weit- gehenden Ausbildung des Grundbuchgeometers ist der engen Verbin- dung des Geometers mit dem öffentlichen Leben Rechnung getragen und auch dem Umstand, dass der vielseitige Verkehr mit Behörden, mit Vertretern des Rechts und der Technik und mit allen Schichten der Bevölkerung einer soliden Allgemeinbildung ruft. Die Stellung des Grundbuchgeometers als Treuhander aller Berechtigten am Grund- eigentum setzt eine Kultur im Denken voraus, die nur aus der Be- schaftigung mit dem klassischen Geistesgut wachsen kann. Der schweizerische Grundbuchgeometer führt die Grundbuchver- messungen und die Nachführung in der Regel, soweit nicht stadtische Vermessungsamter oder Gemeindenachführungsamter eingerichtet sind, als Freierwerbender aus. Wir haben in der Schweiz um die 260 privaten Grundbuchgeometerbureaux, die mit Grundbuchvermessun- gen, mit Meliorationen und zum Teil auch mit Tiefbauarbeiten be- schaftigt sind. Für die Ausführung einer Grundbuchvermessung schliesst der Kanton mit einem privaten Grundbuchgeometer einen Werkvertrag ab. Wir schatzen es als Vorteil, dass unsere aus ge- schichtlicher Entwicklung und wirtschaftlicher Struktur gewachsene Organisation den überwiegend grossen Teil der Grundbuchvermes- sungsarbeiten und auch der Meliorationsarbeiten dem freierwerbenden Grundbuchgeometer überlasst. Der Schweizer hat eine ausgesprochene Abneigung gegen den zu grossen Staats- und Beamtenapparat und gegen entsprechende Anhaufung staatlicher Macht. Das Vermessungs- und Meliorationswesen ware bedeutend weniger volkstümlich, wenn ausschliesslich Beamte die Werke ausführen würden. Dazu machen wir die Erfahrung, dass die selbstandige Berufsausübung die Arbeits- und Verantwortungsfreude, die belebende Initiative, fördert und die Gefahr der Erstarrung im ganzen Vermessungswesen weniger auf- kommen lasst. Das schweizerische Vermessungswesen verdankt damit der Initiative der Privatgeometer auch manche Verbesserung und Rationalisierung in den Arbeitsverfahren und in der Ausbildung der Instrumente. Um den Nachteilen der privaten Berufsausübung ent- gegenzuwirken, sind folgende vier Vorkehrungen notwendig:

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1953 | | pagina 15