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buchgeometer 2 Jahre praktisch an der Grundbuchvermessung tatig
gewesen sein. Nach bestandener praktischer Prüfung, die 14 Tage
dauert und Prüfungen im Bureau und im Feld umfasst, erhalt der
Kandidat das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
ausgestellte eidgenössische Grundbuchgeometerpatent. Er hat damit
eine gründliche analytische Schulung abgeschlossen, die mit der An-
wendung der höheren Mathematik, Fehlertheorie, analytischen Geo
metrie und darstellenden Geometrie in der Optik, Vermessungskunde,
Ausgleichungsrechnung, Photogrammetrie, astronomischen Ortsbe-
stimmung und höheren Geodasie gegeben ist. Das Patent ist ferner der
Ausweis fiir eine rechtskundliche Ausbildung, soweit sie für das Ver-
standnis des Sachenrechtes, insbesondere des Grundbuch- und Ver-
messungsrechtes, notwendig ist, schliesslich auch für praktisches Kön-
nen in allen Gebieten der Vermessung, des Meliorationswesens und
in den einfacheren Tiefbauingenieurarbeiten. Mit der ziemlich weit-
gehenden Ausbildung des Grundbuchgeometers ist der engen Verbin-
dung des Geometers mit dem öffentlichen Leben Rechnung getragen
und auch dem Umstand, dass der vielseitige Verkehr mit Behörden,
mit Vertretern des Rechts und der Technik und mit allen Schichten
der Bevölkerung einer soliden Allgemeinbildung ruft. Die Stellung des
Grundbuchgeometers als Treuhander aller Berechtigten am Grund-
eigentum setzt eine Kultur im Denken voraus, die nur aus der Be-
schaftigung mit dem klassischen Geistesgut wachsen kann.
Der schweizerische Grundbuchgeometer führt die Grundbuchver-
messungen und die Nachführung in der Regel, soweit nicht stadtische
Vermessungsamter oder Gemeindenachführungsamter eingerichtet
sind, als Freierwerbender aus. Wir haben in der Schweiz um die 260
privaten Grundbuchgeometerbureaux, die mit Grundbuchvermessun-
gen, mit Meliorationen und zum Teil auch mit Tiefbauarbeiten be-
schaftigt sind. Für die Ausführung einer Grundbuchvermessung
schliesst der Kanton mit einem privaten Grundbuchgeometer einen
Werkvertrag ab. Wir schatzen es als Vorteil, dass unsere aus ge-
schichtlicher Entwicklung und wirtschaftlicher Struktur gewachsene
Organisation den überwiegend grossen Teil der Grundbuchvermes-
sungsarbeiten und auch der Meliorationsarbeiten dem freierwerbenden
Grundbuchgeometer überlasst. Der Schweizer hat eine ausgesprochene
Abneigung gegen den zu grossen Staats- und Beamtenapparat und
gegen entsprechende Anhaufung staatlicher Macht. Das Vermessungs-
und Meliorationswesen ware bedeutend weniger volkstümlich, wenn
ausschliesslich Beamte die Werke ausführen würden. Dazu machen
wir die Erfahrung, dass die selbstandige Berufsausübung die Arbeits-
und Verantwortungsfreude, die belebende Initiative, fördert und die
Gefahr der Erstarrung im ganzen Vermessungswesen weniger auf-
kommen lasst. Das schweizerische Vermessungswesen verdankt damit
der Initiative der Privatgeometer auch manche Verbesserung und
Rationalisierung in den Arbeitsverfahren und in der Ausbildung der
Instrumente. Um den Nachteilen der privaten Berufsausübung ent-
gegenzuwirken, sind folgende vier Vorkehrungen notwendig: