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erst mit der Erstellung der Übersichtsplane i5000 und 1 10 000 und
mit der Kartierung der Kulturgrenzen im Masstab 1 2000 und
11000 vorgedrungen. Wir haben ja gesehen, dass für die Aufnahme
der Kulturgrenzen weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als
für die Vermessung der Eigentumsgrenzen. Die neueste Entwicklung
hat aber wesentliche Steigerungen der Auswertegenauigkeit gebracht,
so dass ich heute der Ansicht bin, die Luftphotogrammetrie, ausgeübt
mit den modernsten Instrumenten und durch photogrammetrisch und
fehlertechnisch geschulte Fachleute, sei auch für Grundbuchvermes-
sungen iiber wertvolles Kulturland in den europaischen Kulturstaaten
anwendbar.
Lassen Sie mich zunachst die Technik der luftphotogrammetrischen
Grundbuchvermessungso wie sie aus den schweizerischen Erfahrun-
gen entwickelt wurde, darstellen, um dann nachher die heute erreich-
baren Resultate zu zeigen. Dabei beschranke ich mich auf das Beispiel
der Aufnahme von stark parzelliertem Kulturland im Masstab 1 1000.
Die Anwendung der Photogrammetrie auf Planmasstabe 12000,
1:5000 oder aber 1: 10000 in Berggebieten ist schon zu lange be-
kannt, als dass sie heute noch besonderes Interesse bieten könnte. Die
photogrammetrische Arbeitsweise "für die Aufnahme von Kataster-
planen im Masstab 1 1000 wurde in der Schweiz hauptsachlich
wahrend der Kriegsjahre entwickelt, als es galt, die Ernaherungslage
unseres von der Lebensmitteleinfuhr abgeschlossenen Landes durch
ausserste Ausnützung der Landwirtschaft zu verbessern und mit die-
sem Ziel in aller Eile Güterzusammenlegungen durchzuführen. Dort,
wo keine alten Katasterplane vorlagen, musste dringend der herkömm-
liche Besitzstand aufgenommen, mussten Katasterplane, Flachen- und
Eigentümerverzeichnisse zur Sicherung der Rechte der Grundeigen-
tümer und als LTnterlagen für die Durchführung der Güterzusammen
legungen erstellt werden. Unter den gegen 40 Unternehmen iiber eine
Gesamtflache von gegen 20 000 ha, mit denen Katasterplane im Mass-
stab 11000 erstellt wurden, sind Hügel- und Juragebiete mit 2 bis 4
Parzellen pro Plektare und Steilgebiete in unseren stark parzellierten
südlichen Alpentalern mit 15 bis 25 Parzellen, in extremen Fallen
sogar bis 40 Parzellen pro Plektare. Die enorme und katastrophale
Zersplitterung des Grundeigentums in unsern südlichen Talern ita-
lienischer Sprache kennen Sie wahrscheinlich gar nicht in Holland. Es
gibt dort Grundeigentümer, die 200 bis 300 in der grossen Gemeinde
zerstreute Parzellen besitzen, von denen die kleinsten im wertvollsten
Kulturland 10-20 m2 gross sein können. Die Folge ist, dass viele ab-
gelegene Parzellen gar nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Sanie-
rung dieser durch die alten Erbgesetze verursachten unglücklichen
Verhaltnisse durch die Güterzusammenlegung ist dringend notwendig.
Für die Aufnahme des alten Besitzstandes zur Durchführung der
Güterzusammenlegung hat sich die Luftphotogrammetrie als weitaus
billigste und beste Methode erwiesen. Früher musste diese Aufgabe
mit dem Messtisch gelost werden. Die Photogrammetrie lasst aber
3 mal rascher und um go billiger arbeiten als es mit der Messtisch-