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methode möglich ist. Selbstverstandlich werden in diesen und andern
Güterzusammenlegungsgebieten die Grenzen erst mit Steinen ver
markt, wenn die Güterzusammenlegung durchgeführt und der neue
Zustand von den Grundeigentümern angetreten ist. Für die Aufnahme
des alten Besitzstandes werden die Grenzpunkte nur durch Pflöcke be-
zeichnet.
a) Vermarkung. Die luftphotogrammetrische Grundbuchvermessung
wird erst begonnen, wenn samtliche Grenzpunkte mit behauenen Gra-
nitsteinen, in Mauern oder Felsen eingehauenen Kreuzen oder einge-
lassenen Bronzebolzen vermarkt sind. In der Regel ist diese Vermar-
kung, für die amtliche Ausführungsvorschriften bestehen, die letzte
Arbeitsetappe einer durchgeführten Güterzusammenlegung.
b) Signalisierung. Um die Fixpunkte und die Grenzpunkte auf den
bliegerbildern sichtbar zu machen, müssen sie vor dem Vermessungs-
flug signalisiert werden. Wir haben im Laufe der Jahre alle möglichen
Signalisierungsmittel ausprobiert: weisse Farbanstriche, Aluminium-
tafeln, Kartontafeln. Am besten haben sich die Kartontafeln 20/20 cm
bewahrt, die vermittels kleiner Pfahle auf den Marksteinen, Kreuzen
oder Bolzen befestigt werden. Wo die Anbringung einer Signaltafel
nicht möglich ist, wird mit weisser Kalkmilch ein Signal um den
Grenzpunkt gemalt. Die Signalisierung wird vom örtlichen Grundbuch-
geometer ausgeführt.
c) VermessungsflugNach durchgeführter Signalisierung wird der
Vermessungsflug nach einem genau vorbereiteten Flugplan vom Flug-
dienst der Eidgenössischen Vermessungsdirektion durchgeführt. Es
stehen uns hiefür eine Hochdecker Messerschmidtt BFW, M i8d,
Baujahr 1933, und seit einem Jahr ein 2-motoriger Hochdecker Perci-
\al Prince P54> Baujahr I952> zur Verfügung. Als Fliegermess-
kammern wurden bisher eine Zeiss-Doppel-Kamera f 210 mm,
Format 18/18 cm, und die Wild-Kamera C2 165 mm, Platten-
format 13/13 cm benützt. Seit einem Jahr haben wir die automatische
Plattenkamera Wild RC7, Plattenformat 15/15 cm, ausgerüstet mit
einem Aviotarstutzen 170 mm und einem Aviogonstutzen
110 mm, in Dienst gestellt. Das neue Flug- und Aufnahmematerial hat
sich bisher ausgezeichnet bewahrt. Die gute Sicht in das Vermessungs-
gebiet von modernen Vermessungsflugzeug aus und das Können der
erfahrenen Vermessungsflieger lassen auch bei kleinen Flughöhen die
Emhaltung der Aufnahmedisposition auf einen Hundertstel der Flu°--
h°he über Boden erreichen. Für grossmasstabliche Katasteraufnah-
men und Bauingenieurarbeiten ist die genaue Navigierbarkeit des Ver-
messungsflugzeuges für die Oualitat und Wirtschaftlichkeit der Ver-
messung sehr wichtig. Das Vermessungsflugzeug P54 hat seit der An-
schaffung im Fruhjahr 1952 in vielen Tiefbefliegungen auch im Ge-
birge die Bewahrungsprobe bestanden und erfüllt auch hinsichtlich
ruhiger Fluglage, Gipfelhöhe (7500 m), Einbaubarkeit der Kammern
Grosse des Arbeitsraumes, Start- und Landelangen alle von einem
schweizenschen Vermessungsflugdienst aus zu stellenden Anforde-
rungen. Die neuen Wild-Objektive Aviogon und Aviotar haben, dank