152 Herzogtums Luxemburg unter der Herrschaft Maria-Theresias, seiner Regierung in Wien am 7. Marz 1717, urn zu einer gerechten Verteilung der Subsidien und Steuern zu gelangen, eine allgemeine Zahlung, Begrenzung und Umschreibung aller Landereien, Dörfer und Stadte, sowie aller Untertanen vorzunehmen. Sein Vorschlag stiess j edoch auf den energischen Widerstand der Edelleute und der Geistlichkeit. Das vom bevollmachtigten Minister Karl von Cobenzl erlassene Dekret über die Einführung des Katasters erschien aus diesem Grande erst am 24. Juli 1752. Dieses Dekret, das auf die Abschaffung der Missbrauche und eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Lasten hinzielte, wurde infolge des Widerstandes der obengenannten Stande, erst definitiv zur Aus- führung gebracht, durch das Dekret vom 12. Marz 1766. Gemass den obigen Verfügungen waren alle Eigentümer, gleich welchem Stande sie angehörten, sowie alle Zünfte, Klöster usw. verpflichtet, dem Richter des Bezirkes, in welchem ihre Besitzungen lagen, Angaben zu machen über die Art ihrer Immobilien: Acker- land, Wiesen, Weiden, Garten, Walder, Lohhecken, Hauser, Mühlen, Wirtschaften, Schlösser usw. sowie über deren Grosse. An Hand dieser Angaben setzten die Behörden den Wert der Immo bilien sowie deren Ertrage fest. Aus der Gesamtsumme der Ertrage wurden die Beitragsquoten für die einzelnen Gemeinden errechnet und diese dann im Verhaltnis zu ihren Besitzungen auf die Eigen tümer verteilt. Obwohl Katasterbücher mit den Angaben der Flachen und der Ertrage der verschiedenen Grundstücke aufgestellt worden waren, so sind diese j edoch nur als Naherungswerte zu betrachten, da sie auf den mehr oder weniger richtigen Angaben der Eigentümer beruhten. Überdies waren die Eigentümer meistens nicht im Stande eine Vermessung ihrer Parzellen verzunehmen und hatten übrigens auch gar kein Interesse daran genaue Angaben zu machen, da die Höhe ihrer Steuern von der Gesamthöhe des Wertes ihrer Landereien resp. ihrer Einnahmen abhing. Diese unter der Regierang Kaiserin Maria-Theresias herbei- geführte Reform ging irrtümlich in die Geschichte ein unter dem Namen: „Kataster Maria-Theresias". Sie verdiente aber nach „Professor Sprunck" nicht im geringsten diesen Titel, denn diese Zahlung (dénombrement) beruhte weder auf Karten noch auf Planen, die doch zur Beschreibung und Aufnahme der Grundstücke absolut erforderlich sind. Sie wurde fertiggestellt im Jahre 1771. Diese Reform war auch auf Belgien ausgedehnt worden. In den Niederlanden hatte man schon im Jahre 1701 eine Zahlung vorgenommen, die aber ganz ungerecht war, da sie die Provinzen, die Anhanger des Schöffen Beschemont von Marche waren, begünstigte. Die Dokumente der früheren Kataster, also auch desj enigen Maria-Theresias dienten denGeometern unter der napoleonischen

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 54