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Herzogtums Luxemburg unter der Herrschaft Maria-Theresias,
seiner Regierung in Wien am 7. Marz 1717, urn zu einer gerechten
Verteilung der Subsidien und Steuern zu gelangen, eine allgemeine
Zahlung, Begrenzung und Umschreibung aller Landereien, Dörfer
und Stadte, sowie aller Untertanen vorzunehmen. Sein Vorschlag
stiess j edoch auf den energischen Widerstand der Edelleute und
der Geistlichkeit. Das vom bevollmachtigten Minister Karl von
Cobenzl erlassene Dekret über die Einführung des Katasters
erschien aus diesem Grande erst am 24. Juli 1752. Dieses Dekret,
das auf die Abschaffung der Missbrauche und eine gerechtere
Verteilung der öffentlichen Lasten hinzielte, wurde infolge des
Widerstandes der obengenannten Stande, erst definitiv zur Aus-
führung gebracht, durch das Dekret vom 12. Marz 1766.
Gemass den obigen Verfügungen waren alle Eigentümer, gleich
welchem Stande sie angehörten, sowie alle Zünfte, Klöster usw.
verpflichtet, dem Richter des Bezirkes, in welchem ihre Besitzungen
lagen, Angaben zu machen über die Art ihrer Immobilien: Acker-
land, Wiesen, Weiden, Garten, Walder, Lohhecken, Hauser,
Mühlen, Wirtschaften, Schlösser usw. sowie über deren Grosse.
An Hand dieser Angaben setzten die Behörden den Wert der Immo
bilien sowie deren Ertrage fest. Aus der Gesamtsumme der Ertrage
wurden die Beitragsquoten für die einzelnen Gemeinden errechnet
und diese dann im Verhaltnis zu ihren Besitzungen auf die Eigen
tümer verteilt.
Obwohl Katasterbücher mit den Angaben der Flachen und der
Ertrage der verschiedenen Grundstücke aufgestellt worden waren,
so sind diese j edoch nur als Naherungswerte zu betrachten, da sie
auf den mehr oder weniger richtigen Angaben der Eigentümer
beruhten.
Überdies waren die Eigentümer meistens nicht im Stande eine
Vermessung ihrer Parzellen verzunehmen und hatten übrigens auch
gar kein Interesse daran genaue Angaben zu machen, da die Höhe
ihrer Steuern von der Gesamthöhe des Wertes ihrer Landereien
resp. ihrer Einnahmen abhing.
Diese unter der Regierang Kaiserin Maria-Theresias herbei-
geführte Reform ging irrtümlich in die Geschichte ein unter dem
Namen: „Kataster Maria-Theresias". Sie verdiente aber nach
„Professor Sprunck" nicht im geringsten diesen Titel, denn diese
Zahlung (dénombrement) beruhte weder auf Karten noch auf
Planen, die doch zur Beschreibung und Aufnahme der Grundstücke
absolut erforderlich sind. Sie wurde fertiggestellt im Jahre 1771.
Diese Reform war auch auf Belgien ausgedehnt worden.
In den Niederlanden hatte man schon im Jahre 1701 eine Zahlung
vorgenommen, die aber ganz ungerecht war, da sie die Provinzen,
die Anhanger des Schöffen Beschemont von Marche waren,
begünstigte.
Die Dokumente der früheren Kataster, also auch desj enigen
Maria-Theresias dienten denGeometern unter der napoleonischen