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meistern an die Interessenten verteilt, welche die Resultate
entweder schriftlich annehmen oder etwaige vorhandene Irrtiimer
signalieren miissen. Im ersten Falie erkennen sie die Zahl, die
Kulturart und die Grosse ihrer Parzellen an, die Grenzen aber nicht.
Die Irrtiimer wurden ohne Hinzuziehung der Eigentümer an
Ort und Stelle durch einen fremden Geometer untersucht und gege-
benenfalls berichtigt. Einen Streit über die Grenzen oder die
Zugehörigkeit eines Grenzstreifens war ganz ausgeschlossen.
Zur Verifikation der Arbeiten der Geometer sowie zur Ausbildung
des Personals wurden Obergeometer bestellt, die den Titel ,,Ing.-
Vérilicateur" erhielten. Ihnen oblag zuerst die Feststellung der
Gemeindegrenzen, die Einteilung der Gemeinden in Sektionen und
die Triangulierung. Spater wurde je ein Geometer mit der Fest
stellung der Gemeindegrenzen und je einer mit der Triangulierung
betraut.
Am 27. Januar 1808 wurden die beiden Berichte des Finanz-
ministers über das Kataster angenommen und die Anfertigung des
Katasters in allen Teilen des französischen Reiches angeordnet.
Vom 28. Februar 1809 ab wurde ganz Frankreich in zwölf
Katasterbezirke eingeteilt, an deren Spitze ein Generalinspektor der
Steuern und des Katasters stand.
Im Mai 1810 wurden diese 12 Generalinspektoren mit der Ausar-
beitung des ,,Recueil méthodique"der methodischen Sammlung
aller Gesetze und Instruktionen, betraut (rendu applicable chez
nous en vertu de l'arrêté-loi du 30 sept. 1814) die bei uns durch
Gesetzesdekret vom 30 September 1814 eingeführt wurde und bis
zum Jahre 1945 in Kralt war. Diese Sammlung bestand aus 1144
Artikeln. Da der Zweck des Katasters die Erhebung der Grund-
steuer war, befassten sich die meisten Artikel mit der Schatzung
der Immobilien und der Aulstellung des Reinertrags, der Organi
sation der Verwaltung und der Auslührung der Arbeiten.
Durch das „Recueil méthodique", das auch als Muster fur die
Ausarbeitung der Kataster der N achbarlander diente, wurde in alien
Provinzen um eine gerechte Verteilung der Steuern, beruhend auf
einem einheitlichen Massystem zu gewahrleisten, das ,,Dezimal-
system" eingeführt. Da die früheren Massysteme fast in alien
Gemeinden verschieden waren, wurden um den Eigentümern die
Umrechnung vom alten zum neuen Massystem verstandlich zu
machen, Umrechnungstabellen aufgestellt und den Registern
vorangestellt.
Der Prafekt empfahl den Bürgermeistern den Geometern bei der
Feststellung der Gemeindegrenzen behilflich zu sein, der Aner-
kennung der Gemeindegrenzen beizuwohnen und das Protokoll der
Grenzfeststellung zu unterzeichnen.
Bei der Feststellung der Gemeindegrenzen beging der Geometer
mit dem Kontrolleur und dem Bürgermeister, sowie den Bürger
meistern der angrenzenden Gemeinden, die Grenzen der Gemeinde
und zeichnete ein visuelles Croquis derselben auf. Im Falle, wo