I5& meistern an die Interessenten verteilt, welche die Resultate entweder schriftlich annehmen oder etwaige vorhandene Irrtiimer signalieren miissen. Im ersten Falie erkennen sie die Zahl, die Kulturart und die Grosse ihrer Parzellen an, die Grenzen aber nicht. Die Irrtiimer wurden ohne Hinzuziehung der Eigentümer an Ort und Stelle durch einen fremden Geometer untersucht und gege- benenfalls berichtigt. Einen Streit über die Grenzen oder die Zugehörigkeit eines Grenzstreifens war ganz ausgeschlossen. Zur Verifikation der Arbeiten der Geometer sowie zur Ausbildung des Personals wurden Obergeometer bestellt, die den Titel ,,Ing.- Vérilicateur" erhielten. Ihnen oblag zuerst die Feststellung der Gemeindegrenzen, die Einteilung der Gemeinden in Sektionen und die Triangulierung. Spater wurde je ein Geometer mit der Fest stellung der Gemeindegrenzen und je einer mit der Triangulierung betraut. Am 27. Januar 1808 wurden die beiden Berichte des Finanz- ministers über das Kataster angenommen und die Anfertigung des Katasters in allen Teilen des französischen Reiches angeordnet. Vom 28. Februar 1809 ab wurde ganz Frankreich in zwölf Katasterbezirke eingeteilt, an deren Spitze ein Generalinspektor der Steuern und des Katasters stand. Im Mai 1810 wurden diese 12 Generalinspektoren mit der Ausar- beitung des ,,Recueil méthodique"der methodischen Sammlung aller Gesetze und Instruktionen, betraut (rendu applicable chez nous en vertu de l'arrêté-loi du 30 sept. 1814) die bei uns durch Gesetzesdekret vom 30 September 1814 eingeführt wurde und bis zum Jahre 1945 in Kralt war. Diese Sammlung bestand aus 1144 Artikeln. Da der Zweck des Katasters die Erhebung der Grund- steuer war, befassten sich die meisten Artikel mit der Schatzung der Immobilien und der Aulstellung des Reinertrags, der Organi sation der Verwaltung und der Auslührung der Arbeiten. Durch das „Recueil méthodique", das auch als Muster fur die Ausarbeitung der Kataster der N achbarlander diente, wurde in alien Provinzen um eine gerechte Verteilung der Steuern, beruhend auf einem einheitlichen Massystem zu gewahrleisten, das ,,Dezimal- system" eingeführt. Da die früheren Massysteme fast in alien Gemeinden verschieden waren, wurden um den Eigentümern die Umrechnung vom alten zum neuen Massystem verstandlich zu machen, Umrechnungstabellen aufgestellt und den Registern vorangestellt. Der Prafekt empfahl den Bürgermeistern den Geometern bei der Feststellung der Gemeindegrenzen behilflich zu sein, der Aner- kennung der Gemeindegrenzen beizuwohnen und das Protokoll der Grenzfeststellung zu unterzeichnen. Bei der Feststellung der Gemeindegrenzen beging der Geometer mit dem Kontrolleur und dem Bürgermeister, sowie den Bürger meistern der angrenzenden Gemeinden, die Grenzen der Gemeinde und zeichnete ein visuelles Croquis derselben auf. Im Falle, wo

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 58