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keine natürlichen oder unveranderlichen Grenzen vorhanden waren,
mussten die Croquis die Namen der Eigentümer und die Kulturart
der Grundstücke angeben, die diese Grenze bildeten. Der Geometer
versuchte bei Unstimmigkeiten über den Grenzverlauf eine Einigung
auf gütlichem Wege zu erzielen und fertigte hierüber ein Proto-
koll an, das alle Bürgermeister mit ihm und dem Kontrolleur
unterschreiben mussten. Wenn einer sich hierzu weigerte oder die
Grenze nicht anerkannte, musste der Geometer dies ebenfalls in
seinem Protokoll vermerken. Die Grenzen, deren Feststellung keine
Schwierigkeiten machten, wurden vom Prafekten definitiv aner-
kannt.
Die beanstandeten und abgeanderten konnten nur durch Be-
schluss „Seiner Majestat" festgesetzt werden.
Bei der Neuvermessung musste sich der Geometer genau an die
festgestellten Gemeindegrenzen halten und nach Aufstellung des
Planes, ein Tableau anfertigen mit der Angabe der Langen und der
Richtung der Linien, sowie der Winkel, welche diese Grenzen unter
sich bildeten. Dieses Tableau wurde dem Protokoll beigefügt.
Der mit der Vermessung der Gemeinde betraute Geometer
teilte, auf Anraten des Biirgermeisters, der ihm mit seinen Leuten
bei allen Arbeiten behilflich sein musste, die Gemeinde in Sektionen
ein, wobei er sich meistens an natürliche Grenzen hielt. Desgleichen
gab er zusammen mit dem Bürgermeister den Sektionen einen
Namen und bezeichnete sie mit einem grossen Anfangsbuchstaben.
Was die zur Vermessung benötigten Instrumente anbelangt, so
gebrauchte der Geometer das Graphometer, den Messtisch, die
Bussole, den Winkelspiegel, die Kreuzscheibe und das Messband.
Bevor der Geometer mit der Detailvermessung anfangen durfte,
musste er die Gemeinde mit einer Anzahl Dreiecken überziehen, die
weder zu spitze noch zustumpfe Winkel aufwiesenund sich auf die
hauptsachlichsten Punkte, die innerhalb des Perimeters lagen,
bezogen. Die Hauptpunkte der Nachbargemeinden wurden wo-
möglich mit einbezogen. Die Triangulation sollte dem Geometer
erlauben sich mit Sicherheit und Gewissheit bei der Aufnahme des
Planes zu bewegen und alle Fehler aufzudecken, bevor er zur
Detailaufnahme schritt.
Die Triangulation umfasste folgende Operationen:
i Die Messung und Orientierung einer Basis
Zu diesem Zweck wahlte der Geometer in der zu vermessenden
Gemeinde, oder wenn dies nicht möglich war in einer angrenzenden
Gemeinde, ein ziemlich flaches Gelande aus, das sich zur Messung
einer Basis gut eignete. Die Endpunkte der Basis wurden durch
solide Pflöcke gut vermarkt, da dieselben auch bei der Verifikation
gebraucht wurden. Die Basis musste wenigstens zweimal mit
grosser Genauigkeit horizontal und im entgegengesetzten Sinne
gemessen werden.