157 keine natürlichen oder unveranderlichen Grenzen vorhanden waren, mussten die Croquis die Namen der Eigentümer und die Kulturart der Grundstücke angeben, die diese Grenze bildeten. Der Geometer versuchte bei Unstimmigkeiten über den Grenzverlauf eine Einigung auf gütlichem Wege zu erzielen und fertigte hierüber ein Proto- koll an, das alle Bürgermeister mit ihm und dem Kontrolleur unterschreiben mussten. Wenn einer sich hierzu weigerte oder die Grenze nicht anerkannte, musste der Geometer dies ebenfalls in seinem Protokoll vermerken. Die Grenzen, deren Feststellung keine Schwierigkeiten machten, wurden vom Prafekten definitiv aner- kannt. Die beanstandeten und abgeanderten konnten nur durch Be- schluss „Seiner Majestat" festgesetzt werden. Bei der Neuvermessung musste sich der Geometer genau an die festgestellten Gemeindegrenzen halten und nach Aufstellung des Planes, ein Tableau anfertigen mit der Angabe der Langen und der Richtung der Linien, sowie der Winkel, welche diese Grenzen unter sich bildeten. Dieses Tableau wurde dem Protokoll beigefügt. Der mit der Vermessung der Gemeinde betraute Geometer teilte, auf Anraten des Biirgermeisters, der ihm mit seinen Leuten bei allen Arbeiten behilflich sein musste, die Gemeinde in Sektionen ein, wobei er sich meistens an natürliche Grenzen hielt. Desgleichen gab er zusammen mit dem Bürgermeister den Sektionen einen Namen und bezeichnete sie mit einem grossen Anfangsbuchstaben. Was die zur Vermessung benötigten Instrumente anbelangt, so gebrauchte der Geometer das Graphometer, den Messtisch, die Bussole, den Winkelspiegel, die Kreuzscheibe und das Messband. Bevor der Geometer mit der Detailvermessung anfangen durfte, musste er die Gemeinde mit einer Anzahl Dreiecken überziehen, die weder zu spitze noch zustumpfe Winkel aufwiesenund sich auf die hauptsachlichsten Punkte, die innerhalb des Perimeters lagen, bezogen. Die Hauptpunkte der Nachbargemeinden wurden wo- möglich mit einbezogen. Die Triangulation sollte dem Geometer erlauben sich mit Sicherheit und Gewissheit bei der Aufnahme des Planes zu bewegen und alle Fehler aufzudecken, bevor er zur Detailaufnahme schritt. Die Triangulation umfasste folgende Operationen: i Die Messung und Orientierung einer Basis Zu diesem Zweck wahlte der Geometer in der zu vermessenden Gemeinde, oder wenn dies nicht möglich war in einer angrenzenden Gemeinde, ein ziemlich flaches Gelande aus, das sich zur Messung einer Basis gut eignete. Die Endpunkte der Basis wurden durch solide Pflöcke gut vermarkt, da dieselben auch bei der Verifikation gebraucht wurden. Die Basis musste wenigstens zweimal mit grosser Genauigkeit horizontal und im entgegengesetzten Sinne gemessen werden.

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 59