158 2 Die Bestimmung der festen Dreieckspunkte Nach der Basismessung suchte der Geometer die festen Drei eckspunkte aus, die er zu beobachten hatte und steilte auf den sichtbarsten Punkten Signale auf, auf welchen er auch die Winkel mass. Die Winkel wurden auf die Minute genau abgelesen. Der Geometer mass ebenfalls auf den Endpunkten der Basis oder auf Zwischenpunkten die Winkel, die die hauptsachlichsten Punkte der Gemeinde mit der Basis bildeten. 3 Die Berechnung der Dreieckspunkte und der Dreiecke Nach der Messung aller Winkel berechnete der Geometer die einzelnen Dreiecke, die Distanz der Dreieckspunkte bis zum Meridian des Ortes (Méridienne du lieu) sowie auch diej enige auf die Senkrechte zu dieser Linie. Diese Entfernungen, sowie die Dreiecksseiten, wurden auf ,,Dezimeter" genau angegeben. Die Richtung der Basis wurde auf den wirklichen Norden eingemessen, so z.B.,,Der Norden macht mit der Basis einen Winkel von y° 15'. Der Punkt B liegt Richtung Nord-Ost." 4 Die Anfertigung einer Netzskizze Nach der Fertigstellung all dieser Arbeiten wurde eine Netzskizze der Triangulation im Masstab 1 50000 angefertigt. Die Arbeiten wurden vom Ing.-Verifikator verifiziert. Er prüfte die Berechnungen und teilte dem Geometer seine Beanstandungen mit. Der Geometer nahm daran anschliessend die Gemeindegrenzen auf und mass auf allen Grenzpunkten die Winkel, sowie die Langen der Richtungen. Aus den Koordinaten konnte er die Gesamtflache der Gemeinde ermitteln. Die nachste Aufgabe des Geometers bestand in der Auf- stellung der alphabetischen Liste der Eigentümer an Hand der Steuerliste. 5 Die Parzellaraufnakme Eine Parzelle wurde angesehen als ein Teil der Erdoberflache, die in ein und derselben Gemeinde ein und derselben Gewanne lag, eine und dieselbe Kulturart hatte, und einem und demselben Eigentümer gehorte. Die Detailaufnahme geschah nach Kulturarten. Alle zusammen- hangenden Grundstücke eines Eigentümers einer bestimmten Ge- wanne, wenn sie die gleiche Kulturart hatten und nicht durch Hecken, Graben, Flüsse, Wege und Bache getrennt waren, bildeten nur eine Parzelle. Bei Parzellen, die gemischten Bestand aufwiesen, wurde der Parzelle die Kulturart gegeben, die die grösste Fldche hatte. Spezielle Vorschriften behandelten die Aufnahme und die Eintragung des bebauten Eigentums, der öffentlichen Gebaude und Platze, Flüsse und Wege usw. Bei grossen zusammenhangenden Besitzungen wie z.B. Parks, mussten die einzelnen Kulturarten jedoch als Parzellen ausgeschieden werden. Der Geometer brauchte aber die Details der Ziergarten und die internen Wege nicht auf- zunehmen.

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 60