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2 Die Bestimmung der festen Dreieckspunkte
Nach der Basismessung suchte der Geometer die festen Drei
eckspunkte aus, die er zu beobachten hatte und steilte auf den
sichtbarsten Punkten Signale auf, auf welchen er auch die Winkel
mass. Die Winkel wurden auf die Minute genau abgelesen. Der
Geometer mass ebenfalls auf den Endpunkten der Basis oder auf
Zwischenpunkten die Winkel, die die hauptsachlichsten Punkte
der Gemeinde mit der Basis bildeten.
3 Die Berechnung der Dreieckspunkte und der Dreiecke
Nach der Messung aller Winkel berechnete der Geometer die
einzelnen Dreiecke, die Distanz der Dreieckspunkte bis zum
Meridian des Ortes (Méridienne du lieu) sowie auch diej enige auf
die Senkrechte zu dieser Linie. Diese Entfernungen, sowie die
Dreiecksseiten, wurden auf ,,Dezimeter" genau angegeben. Die
Richtung der Basis wurde auf den wirklichen Norden eingemessen,
so z.B.,,Der Norden macht mit der Basis einen Winkel von y° 15'.
Der Punkt B liegt Richtung Nord-Ost."
4 Die Anfertigung einer Netzskizze
Nach der Fertigstellung all dieser Arbeiten wurde eine Netzskizze
der Triangulation im Masstab 1 50000 angefertigt. Die Arbeiten
wurden vom Ing.-Verifikator verifiziert. Er prüfte die Berechnungen
und teilte dem Geometer seine Beanstandungen mit. Der Geometer
nahm daran anschliessend die Gemeindegrenzen auf und mass auf
allen Grenzpunkten die Winkel, sowie die Langen der Richtungen.
Aus den Koordinaten konnte er die Gesamtflache der Gemeinde
ermitteln. Die nachste Aufgabe des Geometers bestand in der Auf-
stellung der alphabetischen Liste der Eigentümer an Hand der
Steuerliste.
5 Die Parzellaraufnakme
Eine Parzelle wurde angesehen als ein Teil der Erdoberflache,
die in ein und derselben Gemeinde ein und derselben Gewanne lag,
eine und dieselbe Kulturart hatte, und einem und demselben
Eigentümer gehorte.
Die Detailaufnahme geschah nach Kulturarten. Alle zusammen-
hangenden Grundstücke eines Eigentümers einer bestimmten Ge-
wanne, wenn sie die gleiche Kulturart hatten und nicht durch
Hecken, Graben, Flüsse, Wege und Bache getrennt waren, bildeten
nur eine Parzelle. Bei Parzellen, die gemischten Bestand aufwiesen,
wurde der Parzelle die Kulturart gegeben, die die grösste Fldche hatte.
Spezielle Vorschriften behandelten die Aufnahme und die
Eintragung des bebauten Eigentums, der öffentlichen Gebaude und
Platze, Flüsse und Wege usw. Bei grossen zusammenhangenden
Besitzungen wie z.B. Parks, mussten die einzelnen Kulturarten
jedoch als Parzellen ausgeschieden werden. Der Geometer brauchte
aber die Details der Ziergarten und die internen Wege nicht auf-
zunehmen.