Der Ingenieur-Verifikator war ausserdem betraut mit der Be- rechnung der Grundstücksgrössen. Diese Berechnung wurde auf den Planen nach zwei verschiedenen Methoden vorgenommen. Es wurde zuerst eine Massenberechnung gemacht. Die Flachen der Wege und Gewasser und der Parzellen die keine Nummern erhielten wurden speziell ermittelt und mit den Ergebnissen der Flachen der einzelnen Parzellen auf die Gesamtmasse abgestimmt. Als Toleranz zwischen den zwei Berechnungen wurde ein 3/100 an- gesehen. Der Ing.-Verifikator mass zur Kontrolle 3 Polygone resp. Par zellen per Sektion und berechnete deren Flache mit Hilfe der ge- messenen Langen und Breiten. Lagen diese innerhalb der Toleranz so wurde das Operat angenommen. Nach der Berechnung aller Flachen wurden dieselben durch den Ing.-Verifikator im Tableau indicatif in die hierfür vorgesehenen Kolonnen eingetragen. Eine Rekapitulation der Flachen und der Schatzungsergebnisse der einzelnen Kulturarten wurde am Ende des „Tableau Ind." angebracht, in welche auch die Gesamtflachen der einzelnen Kulturarten eingetragen wurden. Der Ing.-Verifikator musste von allen Planen sowie auch vom Tableau d'assemblage 2 Kopien anfertigen lassen. Auf den Planen wurden in einer „Cartouche" die Namen der Gemeinde, der Sek tionen, A bis der Masstab, die Nummern des Blattes, 1 bis der Namen des Geometers der den Plan angefertigt hatte, das Datum der Beendigung des Planes, sowie eine Bussole mit der Eintragung der 4 Haupt- und Nebenhimmelsrichtungen vermerkt. Auf den Planen wurden die Gewannen für jede Sektion mit einem andern Farbfilet umgrenzt. Die Hauser wurden rot, die öffentlichen Gebaude blau und die Gewasser wasser-griin eingezeichnet. Auch wurden die Namen der Gewannen eingetragen. An den Wegen wurde eingeschrieben von wo sie kamen und wohin sie führten und ob es sich um Gemeindewege, Staatswege oder Bewirtschaftungs- wege handelt. Die Einschatzung der Immobilien und der Gebaude Auf Grund der Plane wurden alle Immobilien nach bestimmten Regeln eingeschatzt. Da in Holland die Einschatzung nicht zum Kataster gehort, will ich davon absehen, iiber dieses interessante aber sehr heikle Thema zu sprechen. Die Fortfiihrung des Katasters Die Fortfiihrung war eine der Hauptaufgaben, die zur Erhaltung des grossen Werkes notwendig war. Nach den Vorschriften des „Recueil méthodique" musste jeder Kaufer, Verkaufer, Erbe oder jeder neue Eigentümer, alle neu erworbenen Grundstücke in der Gemeinde, in welcher sie lagen, anmelden. Gemass einer Instruk- tion vom 5. Mai 1807 mussten die Interessenten dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter den Verkaufs-resp. Teilungsakt odersonst IÖ2

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 64