Der Ingenieur-Verifikator war ausserdem betraut mit der Be-
rechnung der Grundstücksgrössen. Diese Berechnung wurde auf
den Planen nach zwei verschiedenen Methoden vorgenommen. Es
wurde zuerst eine Massenberechnung gemacht. Die Flachen der
Wege und Gewasser und der Parzellen die keine Nummern erhielten
wurden speziell ermittelt und mit den Ergebnissen der Flachen
der einzelnen Parzellen auf die Gesamtmasse abgestimmt. Als
Toleranz zwischen den zwei Berechnungen wurde ein 3/100 an-
gesehen.
Der Ing.-Verifikator mass zur Kontrolle 3 Polygone resp. Par
zellen per Sektion und berechnete deren Flache mit Hilfe der ge-
messenen Langen und Breiten. Lagen diese innerhalb der Toleranz
so wurde das Operat angenommen.
Nach der Berechnung aller Flachen wurden dieselben durch den
Ing.-Verifikator im Tableau indicatif in die hierfür vorgesehenen
Kolonnen eingetragen. Eine Rekapitulation der Flachen und der
Schatzungsergebnisse der einzelnen Kulturarten wurde am Ende
des „Tableau Ind." angebracht, in welche auch die Gesamtflachen
der einzelnen Kulturarten eingetragen wurden.
Der Ing.-Verifikator musste von allen Planen sowie auch vom
Tableau d'assemblage 2 Kopien anfertigen lassen. Auf den Planen
wurden in einer „Cartouche" die Namen der Gemeinde, der Sek
tionen, A bis der Masstab, die Nummern des Blattes, 1 bis
der Namen des Geometers der den Plan angefertigt hatte,
das Datum der Beendigung des Planes, sowie eine Bussole mit der
Eintragung der 4 Haupt- und Nebenhimmelsrichtungen vermerkt.
Auf den Planen wurden die Gewannen für jede Sektion mit einem
andern Farbfilet umgrenzt. Die Hauser wurden rot, die öffentlichen
Gebaude blau und die Gewasser wasser-griin eingezeichnet. Auch
wurden die Namen der Gewannen eingetragen. An den Wegen
wurde eingeschrieben von wo sie kamen und wohin sie führten und
ob es sich um Gemeindewege, Staatswege oder Bewirtschaftungs-
wege handelt.
Die Einschatzung der Immobilien und der Gebaude
Auf Grund der Plane wurden alle Immobilien nach bestimmten
Regeln eingeschatzt. Da in Holland die Einschatzung nicht zum
Kataster gehort, will ich davon absehen, iiber dieses interessante
aber sehr heikle Thema zu sprechen.
Die Fortfiihrung des Katasters
Die Fortfiihrung war eine der Hauptaufgaben, die zur Erhaltung
des grossen Werkes notwendig war. Nach den Vorschriften des
„Recueil méthodique" musste jeder Kaufer, Verkaufer, Erbe oder
jeder neue Eigentümer, alle neu erworbenen Grundstücke in der
Gemeinde, in welcher sie lagen, anmelden. Gemass einer Instruk-
tion vom 5. Mai 1807 mussten die Interessenten dem Bürgermeister
oder seinem Stellvertreter den Verkaufs-resp. Teilungsakt odersonst
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