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zeilen, so wurde diese durch einen speziell hierzu ernannten Geo
meter vorgenommen. Das Resultat dieser Vermessung wurde von
Ing.-Verifikator geprüft und nachher in die Dokumente übernom-
men und die Güterzettel entsprechend berichtigt.
Die Plane haben die Genauigkeit, die die damalige Wissenschaft
ermöglichte, zu erreichen. Gestützt auf eine Triangulation war der
Geometer stets gezwungen alle Detailoperationen auf die grossen
Linien der Akademie abzustellen und genauestens zu messen. Die
Plane, die zuerst an Ort und Stelle durch den Ing.-Verifikator
überpriift worden waren, wurden spater durch den Kontrolleur und
den Experten, sowie durch die Eigentümer selbst kontrolliert,
sodass nach Ansicht der Katasterbehörden die Katasteraufnahme
nach sovielen Kontrollen gut sein musste. Trotzdem sind, verschiede-
ne grobe Fehler in der Katastervermessung vorgekommen.
Alle Katasterarbeiten waren auf den Meridian von Paris und die
Senkrechte dazu im Observatorium von Paris bezogen. Durch
Parallele sowohl zum Meridian von 2 zu 2 Grad und von 1 zu 1
Grad zu der Senkrechten, teilte man ganz Frankreich und somit
auch unser Land in grosse Rechtecke ein, von 200 000 m auf
100 000 m. Es waren dies „Rechtecke erster Ordnung und ein
jedes bekam den Namen einer grossen Stadt. Unterteilungen dieser
Rechtecke zweiter und dritter Ordnung wurden ebenfalls vorge
nommen und unser Land kam in das Nord-Ostliche Rechteck zu
liegen.
Gemass Beschluss vom 20. Oktober 1803 (27 vendemiaire an
XII) war die Vermessung auf alle Gemeinden Frankreichs aus-
gedehnt worden und durch Verfügung vom 27.1.1808 wurde die
Katastervermessung unverzüglich für das ganze Land angeordnet,
mithin auch für Luxemburg.
Im Jahre 1804, d.h. im Fruchtmonat des Jahres 12, waren schon
eine Anzahl Gemeinden gemass den Vorschriften vom 28. August
1791 fertiggemessen, desgleichen in den Jahren 1806 und 1807.
Im Jahre 1808 wurde das Kataster unter die Direktion der Steuer-
verwaltung gestellt. Bei den vorgenannten Aufnahmen^hat es sich
jedoch nur urn eine Vermessung nach ttKulturmassen gehandelt,
da mit den ersten Parzellierungsplanen erst im Jahre 1808 begonnen
wurde. Am 28. Februar 1809 wurde das Rataster einem „Inspecteur
Général des Contributions et du Cadastre" unterstellt und zugleich
dessen Attributionen und Arbeiten testgelegt. Aus den Urkunden
geht hervor, dass bis zum Jahre 1814 die Katastervermessung uber
ein grosses Gebiet des Landes fertiggestellt war.
Durch die Kriegswirren und die darauf folgenden Friedensver-
handlungen verlangsamten sich die Arbeiten im Jahre 1815. Es
war daher sehr zu begrüssen, dass durch Beschluss des Königs
der Niederlande vom 6. April 1816 die Katasterarbeiten in unserm
Land und in Belgien gemass den Beschlüssen vom 30. September
1814 und vom 20. Januar 1815 wieder in Gang gesetzt wurden.