164 zeilen, so wurde diese durch einen speziell hierzu ernannten Geo meter vorgenommen. Das Resultat dieser Vermessung wurde von Ing.-Verifikator geprüft und nachher in die Dokumente übernom- men und die Güterzettel entsprechend berichtigt. Die Plane haben die Genauigkeit, die die damalige Wissenschaft ermöglichte, zu erreichen. Gestützt auf eine Triangulation war der Geometer stets gezwungen alle Detailoperationen auf die grossen Linien der Akademie abzustellen und genauestens zu messen. Die Plane, die zuerst an Ort und Stelle durch den Ing.-Verifikator überpriift worden waren, wurden spater durch den Kontrolleur und den Experten, sowie durch die Eigentümer selbst kontrolliert, sodass nach Ansicht der Katasterbehörden die Katasteraufnahme nach sovielen Kontrollen gut sein musste. Trotzdem sind, verschiede- ne grobe Fehler in der Katastervermessung vorgekommen. Alle Katasterarbeiten waren auf den Meridian von Paris und die Senkrechte dazu im Observatorium von Paris bezogen. Durch Parallele sowohl zum Meridian von 2 zu 2 Grad und von 1 zu 1 Grad zu der Senkrechten, teilte man ganz Frankreich und somit auch unser Land in grosse Rechtecke ein, von 200 000 m auf 100 000 m. Es waren dies „Rechtecke erster Ordnung und ein jedes bekam den Namen einer grossen Stadt. Unterteilungen dieser Rechtecke zweiter und dritter Ordnung wurden ebenfalls vorge nommen und unser Land kam in das Nord-Ostliche Rechteck zu liegen. Gemass Beschluss vom 20. Oktober 1803 (27 vendemiaire an XII) war die Vermessung auf alle Gemeinden Frankreichs aus- gedehnt worden und durch Verfügung vom 27.1.1808 wurde die Katastervermessung unverzüglich für das ganze Land angeordnet, mithin auch für Luxemburg. Im Jahre 1804, d.h. im Fruchtmonat des Jahres 12, waren schon eine Anzahl Gemeinden gemass den Vorschriften vom 28. August 1791 fertiggemessen, desgleichen in den Jahren 1806 und 1807. Im Jahre 1808 wurde das Kataster unter die Direktion der Steuer- verwaltung gestellt. Bei den vorgenannten Aufnahmen^hat es sich jedoch nur urn eine Vermessung nach ttKulturmassen gehandelt, da mit den ersten Parzellierungsplanen erst im Jahre 1808 begonnen wurde. Am 28. Februar 1809 wurde das Rataster einem „Inspecteur Général des Contributions et du Cadastre" unterstellt und zugleich dessen Attributionen und Arbeiten testgelegt. Aus den Urkunden geht hervor, dass bis zum Jahre 1814 die Katastervermessung uber ein grosses Gebiet des Landes fertiggestellt war. Durch die Kriegswirren und die darauf folgenden Friedensver- handlungen verlangsamten sich die Arbeiten im Jahre 1815. Es war daher sehr zu begrüssen, dass durch Beschluss des Königs der Niederlande vom 6. April 1816 die Katasterarbeiten in unserm Land und in Belgien gemass den Beschlüssen vom 30. September 1814 und vom 20. Januar 1815 wieder in Gang gesetzt wurden.

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 66