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Da bei uns im Kataster nur ein einziges Buch die sog. „Cahiers
bleus der Tableau Indicatif" bestand, in welchem die Personalien
des Eigentiimers, die Bezeichnung der Gewanne, der Artikel, die
Parzellennummern, die Grosse, der Reinertrag angegeben waren,
so wurden diese berichtigt, indem der alte Eigentiimer in rot aus-
gestrichen und der neue mit roter Tinte darunter geschrieben wurde.
Bei nochmaliger Mutation wurde der in rot eingetragene Eigen
tiimer schwarz gestrichen und mit schwarzer Tinte der neue Eigen
tiimer darüber geschrieben. Wurde eine Parzelle, z.B. No. 745 z.B.
in 3 Teile aufgeteilt, so behielt einer der neuen Teile die alte Num
mer 745 bei, die beiden andern Teile bekamen neben der alten
Nummer noch einen Exponenten, z.B. 7452, 7453; die Grossen der
3 neuen Parzellen wurden neu berechnet und die Parzellen auf die
neuen Eigentümer überschrieben.
Auf den Planen wurden die Verbesserungen ebenfalls vorgenom-
men und die neuen Grenzen und die neuen Nummern in schwarz
eingetragen.
Bis zum Jahre 1842 waren alle deklarierten Veranderungen in
dem Tableau Indicatif vorgenommen worden. Die Form der Grund-
stücke hatte ebenfalls vielerorts geandert, ohne dass die Plane
berichtigt worden waren. Um dieses Übel zu beheben, wurde der
königl. grossh. Beschluss vom 20. April 1842 betreffend die Reor
ganisation der Katasterverwaltung erlassen, welcher vorschrieb:
1) Dass alle Katasterdokumente einer eingehenden Revision zu
unterziehen und mit dem örtlichen Stand der Besitzungen in
Einklang zu bringen seien.
2) Dass die Plane und die Nummern der Parzellen beizubehalten
und zu verbessern und die Güterzettel zu berichtigten seien.
3) Dass nach Fertigstellung des Katasters der Obergeometer und
die Geometer für die Nachführung des Katasters Sorge zu tragen
hatten.
Zur Vornahme der Berichtigung der Katasterdokumente mussten
die Geometer mit den Eigentümern und den Indikateuren, mit dem
Originalplan und dem Tableau indicatif in der Hand, die ganze
Gemeinde durchstreifen und alle Parzellen mit diesen Dokumenten
vergleichen und sie so eintragen, wie sie sich zur Zeit dieser Opera
tion vorfanden. Auch mussten sie alle Aenderungen, die Namen
der Eigentümer betreffend, vornehmen und die „Matrize" die an
Stelle der alphabetischen Liste getreten war, mit dem Tableau in
dicatif in Übereinstimmung bringen. Die bestehende Numerierung
der Plane wurde beibehalten. Bei Nummern, die zusammengezogen
wurden, wurde nur die Nummer der grössten Parzelle beibehalten,
die andern rot gestrichen, die Flache dieser Nummer wurde aber
geandert.
In den Originalplan trug der Geometer in roter Tinte die neue
Situation ein. Der Inspektor verifizierte die Arbeiten an Ort und
Stelle, liess die neuen Flachen berechnen und das „Tableau indi-