i66 Da bei uns im Kataster nur ein einziges Buch die sog. „Cahiers bleus der Tableau Indicatif" bestand, in welchem die Personalien des Eigentiimers, die Bezeichnung der Gewanne, der Artikel, die Parzellennummern, die Grosse, der Reinertrag angegeben waren, so wurden diese berichtigt, indem der alte Eigentiimer in rot aus- gestrichen und der neue mit roter Tinte darunter geschrieben wurde. Bei nochmaliger Mutation wurde der in rot eingetragene Eigen tiimer schwarz gestrichen und mit schwarzer Tinte der neue Eigen tiimer darüber geschrieben. Wurde eine Parzelle, z.B. No. 745 z.B. in 3 Teile aufgeteilt, so behielt einer der neuen Teile die alte Num mer 745 bei, die beiden andern Teile bekamen neben der alten Nummer noch einen Exponenten, z.B. 7452, 7453; die Grossen der 3 neuen Parzellen wurden neu berechnet und die Parzellen auf die neuen Eigentümer überschrieben. Auf den Planen wurden die Verbesserungen ebenfalls vorgenom- men und die neuen Grenzen und die neuen Nummern in schwarz eingetragen. Bis zum Jahre 1842 waren alle deklarierten Veranderungen in dem Tableau Indicatif vorgenommen worden. Die Form der Grund- stücke hatte ebenfalls vielerorts geandert, ohne dass die Plane berichtigt worden waren. Um dieses Übel zu beheben, wurde der königl. grossh. Beschluss vom 20. April 1842 betreffend die Reor ganisation der Katasterverwaltung erlassen, welcher vorschrieb: 1) Dass alle Katasterdokumente einer eingehenden Revision zu unterziehen und mit dem örtlichen Stand der Besitzungen in Einklang zu bringen seien. 2) Dass die Plane und die Nummern der Parzellen beizubehalten und zu verbessern und die Güterzettel zu berichtigten seien. 3) Dass nach Fertigstellung des Katasters der Obergeometer und die Geometer für die Nachführung des Katasters Sorge zu tragen hatten. Zur Vornahme der Berichtigung der Katasterdokumente mussten die Geometer mit den Eigentümern und den Indikateuren, mit dem Originalplan und dem Tableau indicatif in der Hand, die ganze Gemeinde durchstreifen und alle Parzellen mit diesen Dokumenten vergleichen und sie so eintragen, wie sie sich zur Zeit dieser Opera tion vorfanden. Auch mussten sie alle Aenderungen, die Namen der Eigentümer betreffend, vornehmen und die „Matrize" die an Stelle der alphabetischen Liste getreten war, mit dem Tableau in dicatif in Übereinstimmung bringen. Die bestehende Numerierung der Plane wurde beibehalten. Bei Nummern, die zusammengezogen wurden, wurde nur die Nummer der grössten Parzelle beibehalten, die andern rot gestrichen, die Flache dieser Nummer wurde aber geandert. In den Originalplan trug der Geometer in roter Tinte die neue Situation ein. Der Inspektor verifizierte die Arbeiten an Ort und Stelle, liess die neuen Flachen berechnen und das „Tableau indi-

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 68