nommen worden. Dies erschwerte gewaltig den Nachweis des Ur-
sprungs der Parzellen. Urn eine Erleichterung in diesem Sinne her-
beizuführen und gleichzeitig für die Nachwelt alle Nachiorschungen,
die Mutationen betreffend, zu erleichtern, wurde das „Etat des
Mutations" eingefiihrt, gemass welchem die Katasterbücher be-
richtigt wurden. In diesem ,,Etat des Mutations" wurden gemass
den Angaben des „Relevés des Actes" in alphabetischer Reihen-
folge die Eigentiimer aus den Matrizen herausgeschrieben mit den
Parzellen, die verkauft worden waren. Die „Etats des Mutations"
stellen eine regelrechte Buchführung mit Eingang und Ausgang der
Parzellen dar.
Bei allen neu erworbenen Parzellen, wurde die Urkunde (Akt)
des Erwerbs vermerkt. Bei der Aufteilung einer Parzelle wurde in
diesem „Etat des Mutations" neben der alten Parzelle ein Vermerk
angebracht auf welche Artikel diese Parzelle überschrieben wurde.
Die Eigentiimer, die bis jetzt noch keinen Grundbesitz gehabt
hatten, erhielten „Neue Artikel". Den neue Total der Flachen und
der Ertrage wurde für jeden Eigentümer ebenfalls in den „Etats
des Mutations" gemacht.
Das „Tableau ind. supplémentaire" enthalt die Parzellen, die
im Croquis d'arpentage figurieren und ihre Form verandert haben.
Auf der rechten Seite sind die alten Parzellen eingetragen und ihnen
gegenüber auf der linken Seite die neuen Parzellen mit den neuen
Nummern, sowie dem Artikel, dem Hinweis auf die entsprechende
Nummer im „Etat des Mutations", die Naturart und die Klasse.
Auch sind Kolonnen vorgesehen für den Hinweis auf welche neue
Nummer, resp. Nummern die alten Parzellen übergehen und aus
welcher Ursache die Mutation vorgenommen wurde. In dem „Ta
bleau ind. suppl." werden ebenfalls die Parzellen eingetragen, deren
Nummern zwar nicht andern, wohl aber deren Klasse und deren
Ertrag; z.B. bei Neubauten.
Die Grosse der neuen Parzellen wurde erst in dem „Tableau ind.
suppl." eingetragen, wenn dieselben vom Bureau Central gerechnet
waren. Desgleichen der neue Ertrag.
Ausser diesen beiden Dokumenten wurde dann noch eine alpha-
betische Liste der Eigentümer angefertigt mit den Totalflachen
und Ertragen eines jeden Eigentümers vor und nach der Mutation.
Nach Fertigstellung dieser Dokumente wurden in den „Relevés
des Actes" die Ordnungsnummern des „Etats des mutations" ein
getragen und die im „Relevé" eventuell vorhandenen Irrtümer durch
den Geometer berichtigt. Nach Beendigung dieser Arbeiten wurden
die Matrizen, Tableaux ind. und Listen der Originale der Kataster
bücher verbessert.
Die in den Gemeinden und im Einregistrierungsamt aufliegenden
Kopien der Katasterbücher wurden durch private Personen, durch
Abschrift der Originale berichtigt. Das Einregistrierungsamt be-
sitzt aber kein Parzellenbuch (tableau ind.).
Auffallend ist, class der Geometer keine Katasterbücher besitzt und
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