nommen worden. Dies erschwerte gewaltig den Nachweis des Ur- sprungs der Parzellen. Urn eine Erleichterung in diesem Sinne her- beizuführen und gleichzeitig für die Nachwelt alle Nachiorschungen, die Mutationen betreffend, zu erleichtern, wurde das „Etat des Mutations" eingefiihrt, gemass welchem die Katasterbücher be- richtigt wurden. In diesem ,,Etat des Mutations" wurden gemass den Angaben des „Relevés des Actes" in alphabetischer Reihen- folge die Eigentiimer aus den Matrizen herausgeschrieben mit den Parzellen, die verkauft worden waren. Die „Etats des Mutations" stellen eine regelrechte Buchführung mit Eingang und Ausgang der Parzellen dar. Bei allen neu erworbenen Parzellen, wurde die Urkunde (Akt) des Erwerbs vermerkt. Bei der Aufteilung einer Parzelle wurde in diesem „Etat des Mutations" neben der alten Parzelle ein Vermerk angebracht auf welche Artikel diese Parzelle überschrieben wurde. Die Eigentiimer, die bis jetzt noch keinen Grundbesitz gehabt hatten, erhielten „Neue Artikel". Den neue Total der Flachen und der Ertrage wurde für jeden Eigentümer ebenfalls in den „Etats des Mutations" gemacht. Das „Tableau ind. supplémentaire" enthalt die Parzellen, die im Croquis d'arpentage figurieren und ihre Form verandert haben. Auf der rechten Seite sind die alten Parzellen eingetragen und ihnen gegenüber auf der linken Seite die neuen Parzellen mit den neuen Nummern, sowie dem Artikel, dem Hinweis auf die entsprechende Nummer im „Etat des Mutations", die Naturart und die Klasse. Auch sind Kolonnen vorgesehen für den Hinweis auf welche neue Nummer, resp. Nummern die alten Parzellen übergehen und aus welcher Ursache die Mutation vorgenommen wurde. In dem „Ta bleau ind. suppl." werden ebenfalls die Parzellen eingetragen, deren Nummern zwar nicht andern, wohl aber deren Klasse und deren Ertrag; z.B. bei Neubauten. Die Grosse der neuen Parzellen wurde erst in dem „Tableau ind. suppl." eingetragen, wenn dieselben vom Bureau Central gerechnet waren. Desgleichen der neue Ertrag. Ausser diesen beiden Dokumenten wurde dann noch eine alpha- betische Liste der Eigentümer angefertigt mit den Totalflachen und Ertragen eines jeden Eigentümers vor und nach der Mutation. Nach Fertigstellung dieser Dokumente wurden in den „Relevés des Actes" die Ordnungsnummern des „Etats des mutations" ein getragen und die im „Relevé" eventuell vorhandenen Irrtümer durch den Geometer berichtigt. Nach Beendigung dieser Arbeiten wurden die Matrizen, Tableaux ind. und Listen der Originale der Kataster bücher verbessert. Die in den Gemeinden und im Einregistrierungsamt aufliegenden Kopien der Katasterbücher wurden durch private Personen, durch Abschrift der Originale berichtigt. Das Einregistrierungsamt be- sitzt aber kein Parzellenbuch (tableau ind.). Auffallend ist, class der Geometer keine Katasterbücher besitzt und 170

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 72