Abmarkungsprotokolle angefertigt werden müssen, ist unser Katas- ter schon heute ein technisches Kataster geworden, und entspricht, wenn rich tig ausgeführt, allen Anforderungen eines juristischen Katasters. Da auch alle neue Grenzen vermarkt werden müssen und bei dieser Gelegenheit der grösste Teil der alten Grenzen eben- falls vermarkt wird, so wird es uns spater jederzeit möglich sein, verloren gegangene Grenzpunkte wieder genau herzustellen. Der Geometer rechnet die Flachen der neuen Grundstücke, die aber noch vom Verifikator nachgeprüft werden. Für jede vorzunehmende Umanderung in der Form der Grund stücke bekommt das Kataster den dem Akte beigefügten Plan, den Handriss des Geometers und eine Katasterpauszeichnung im Masstab des Katasterplanes, in welchem der Geometer die neue Grenzen in rot eingezeichnet hat. Im Nachführungsbiiro werden dann „Croquis" im Katastermas- stab für die geanderten Parzellen hergestellt. Aber nicht mehr wie friiher2 Situationen, alte und neue, sondern nur mehr eine Situation in welche die neuen Grenzen rot eingezeichnet werden. Wird in einer Parzelle ein Haus errichtet ohne in der Form zu andern, so wird dasselbe ebenfalls rot eingezeichnet, die Nummer aber nicht mehr geandert, wie dies 100 jahre lang der Fall war. Die alten Nummern werden gestrichen und die neuen Nummern behalten als Zahler die Nummern der alten Parzellen bei, wahrend sie als Nenner, die auf die letzte in der Sektion vergebene Nenner- nummer folgende Nummer erhalten. Z.B. der letzte Nummernenner war 1500 gewesen; wenn jetzt zwei neue Nummern von den Par zellen 75/95 und 76/1211 geschaffen werden, so werden die neuen Nummern heissen 75/1501 und 76/1502. Bei jeder Veranderung wird der Hinweis auf die „Nummer des Handrisses" angegeben, sodass es sich erübrigt, wie dies laut den früheren Bestimmungen erfordert war, in die im Masstab der Ka- tasterplane angefertigten Zeichnungen, die Masszahlen einzu- schreiben. Diese Bestimmung erleichtert die Nachforschungen nach dem Ursprung der Parzellen so wie die Zeichenarbeit gewaltig. Früher nahmen die Geometer auch die Mutationen vor; diese werden jetzt von technischen Commis mit Abschlussprüfung einer Mittelschule ausgeführt. Bei der Vornahme der Mutationen, sowohl im „Tableau ind. suppl." (Parzellenbuch) wie im „Etat des Mutations" wurden ganz grosse Erleichterungen angebracht. Desgleichen in den „Matrices", „Tableaux ind.", wo man heute direkt den Hinweis auf den Hand riss, z.B. bei Teilungen und denjenigen auf den Akt selbst findet, sodass man nicht mehr umstandliche Nachforschungen im Ein- registrierungsamt zu machen braucht. Die alphabetische Liste wurde ebenfalls erweitert, da es im Falie von verheirateten Leuten obligatorisch ist den Namen der Frau einzuschreiben. Das neue 176

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 78