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Gesetz sieht vor, dass alle Dokumente laufend a jour gehalten wer
den müssen. Dies war uns bis jetzt aber nicht möglich.
In den grossen Stadten werden j edoch die Mutationen zweimal
im Jahre durchgeführt.
Die Plane der Geometer und der Zentralverwaltung werden be-
richtigt an Hand der Vermessungsplane, die den Akten beiliegen
oder der Vermessungsrisse.
Die Berichtigung der Katasterbücher geschieht an Hand der
„Etats des mutations" und der „Tableaux ind. suppl.", in welche
auch direkt die Nummer und das Jahr der Anfertigung der Akten
eingeschrieben werden.
Die Plane der Gemeinden werden nurmehr auf Anfrage letzterer
und auf Ihre Kosten berichtigt.
Die Berichtigung der Katasterbücher des Einregistrierungsamtes
und der Gemeinden wird jedoch vom Kataster vorgenommen.
Es würde zu weit führen zu beschreiben, wie die einzelnen Bücher
berichtigt werden und es soil hier davon abgesehen werden.
Es ist vorgesehen bei der Neuvermessung einer Gemeinde die
Plane auf Aluminiumfolien zu fertigen. Da die Abmarkung aller
Grenzen hierbei obligatorisch ist, werden diese Plane auch recht-
lich anerkannt werden.
Die Katasterplane, die früher auf einer rein graphischen Auf-
nahme-Methode beruhten, werden jetzt teils mittels der Ortho-
gonalmethode, der Polarmethode oder der Liniennetzmethode auf-
genommen. Als Instrumente kommen hauptsachlich WiLD-instru-
mente zur Anwendung.
Zum Auftrag grösserer Gebiete werden Orthogonal- und Polar-
koordinatographen benutzt.
Alle vorhin besprochenen Dokumente werden stets fortgeführt.
So kann man die Vermessungsrisse über ein und dieselbe Parzelle
bis auf ihren Ursprung verfolgen, da die Risse besondere Nummern
bekommen und besonders aufbewahrt werden.
Auf den Katasterplanen selbst werden alle Aenderungen in
schwarz eingetragen.
Die Notare und die Einregistrierungsverwaltung arbeiten in
vollem Einvernehmen mit uns und begrüssen die Reform
sehr.
Wir führen die alten Reinertrage noch immer in unsern Büchern
weiter, da verschiedene Staatskreditverwaltungen auf den im Ka
taster angegebenen Ertrag für die Gewahrung billiger Kredite ab-
stellen.
Durch die in den letzten Jahren einsetzende sehr grosse Bau-
tatigkeit war es uns bis jetzt nicht möglich gewesen ganze Ge
meinden neu zu vermessen, mangels genügenden Personals.
Was die Güterzusammenlegung anbelangt, so ist bis jetzt erst
eine auf freiwilliger Basis aufgebaute in Ausführung. Das neue
Projekt zu einem Güterzusammenlegungsgesetz ist jetzt fertig ge-
stellt. Es sieht vor dass die Arbeiten zu gleichen Teilen von der