177 Gesetz sieht vor, dass alle Dokumente laufend a jour gehalten wer den müssen. Dies war uns bis jetzt aber nicht möglich. In den grossen Stadten werden j edoch die Mutationen zweimal im Jahre durchgeführt. Die Plane der Geometer und der Zentralverwaltung werden be- richtigt an Hand der Vermessungsplane, die den Akten beiliegen oder der Vermessungsrisse. Die Berichtigung der Katasterbücher geschieht an Hand der „Etats des mutations" und der „Tableaux ind. suppl.", in welche auch direkt die Nummer und das Jahr der Anfertigung der Akten eingeschrieben werden. Die Plane der Gemeinden werden nurmehr auf Anfrage letzterer und auf Ihre Kosten berichtigt. Die Berichtigung der Katasterbücher des Einregistrierungsamtes und der Gemeinden wird jedoch vom Kataster vorgenommen. Es würde zu weit führen zu beschreiben, wie die einzelnen Bücher berichtigt werden und es soil hier davon abgesehen werden. Es ist vorgesehen bei der Neuvermessung einer Gemeinde die Plane auf Aluminiumfolien zu fertigen. Da die Abmarkung aller Grenzen hierbei obligatorisch ist, werden diese Plane auch recht- lich anerkannt werden. Die Katasterplane, die früher auf einer rein graphischen Auf- nahme-Methode beruhten, werden jetzt teils mittels der Ortho- gonalmethode, der Polarmethode oder der Liniennetzmethode auf- genommen. Als Instrumente kommen hauptsachlich WiLD-instru- mente zur Anwendung. Zum Auftrag grösserer Gebiete werden Orthogonal- und Polar- koordinatographen benutzt. Alle vorhin besprochenen Dokumente werden stets fortgeführt. So kann man die Vermessungsrisse über ein und dieselbe Parzelle bis auf ihren Ursprung verfolgen, da die Risse besondere Nummern bekommen und besonders aufbewahrt werden. Auf den Katasterplanen selbst werden alle Aenderungen in schwarz eingetragen. Die Notare und die Einregistrierungsverwaltung arbeiten in vollem Einvernehmen mit uns und begrüssen die Reform sehr. Wir führen die alten Reinertrage noch immer in unsern Büchern weiter, da verschiedene Staatskreditverwaltungen auf den im Ka taster angegebenen Ertrag für die Gewahrung billiger Kredite ab- stellen. Durch die in den letzten Jahren einsetzende sehr grosse Bau- tatigkeit war es uns bis jetzt nicht möglich gewesen ganze Ge meinden neu zu vermessen, mangels genügenden Personals. Was die Güterzusammenlegung anbelangt, so ist bis jetzt erst eine auf freiwilliger Basis aufgebaute in Ausführung. Das neue Projekt zu einem Güterzusammenlegungsgesetz ist jetzt fertig ge- stellt. Es sieht vor dass die Arbeiten zu gleichen Teilen von der

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 79