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Katasterverwaltung und der Ackerbauverwaltung durchgeführt wer
den sollen.
In einem Lande, wo die Katasterverwaltung stets als Stiefkind
bezeichnet und behandelt wurde, können wir glaube ich auf das
seit 1945 Erreichte stolz sein. Werke wie die neue Karte, die Trian-
gulation, das Landesnivellement werden stets ein beredtes Zeugnis
dafür ablegen, dass in unserm kleinen Landchen strebsame Ver-
messungsfachleute am Werk sind, die ihren Kollegen des Auslandes
ebenbürtig an die Seite gestellt werden können.
Die Kataster Belgiens und Hollands
Ich möchte jetzt noch einen kurzen Rückblick auf die Kataster
Belgiens und Hollands werfen.
Auch unsere beiden BENEEUX-partner Belgien und die Nieder-
lande unterstanden zeitweilig den nanilichen Herrschern wie unser
Land. Die Gesetze waren meistens für die 3 Lander die gleichen.
Daher ist es nicht zu verwundern dass ihre Kataster nur in sehr
kleinen Teilen von den unsrigen abweichen.
Das Kataster Belgiens
Das belgische Kataster wurde in den Jahren 18021826 an-
gefertigt. Aufgenommen wurde ebenfalls der derzeitige Besitz, ohne
Vermarkung der Grenzen, doch wurden wie bei uns auch die Hecken,
Raine, Graben und Marksteine aufgenommen.
Die Numerierung der Parzellen unterscheidet sich von der uns
rigen, in dem sie die alten seit Ursprung des Katasters bestehenden
Vorschriften bis auf den heutigen Tag beibehalten haben und bei
Aufteilung der Parzellen den Nummern einen Buchstaben a, b, c
usw. anheften. Man hat sich bis auf einige kleinere Abweichungen
an das „Recueil méthodique" von Frankreich gehalten.
In Belgien wurden bei der Fortführung der Plane, alle Parzellen,
die in der Form geandert haben, im L rplan rot unterstrichen.
In einem zweiten Plan, der nur die grossen Vierecke enthielt,
wurden die neuen Parzellen eingetragen. Der dritte Plan wurde
in der Gemeinde hinterlegt. Ein wesentlicher Unterschied mit un
serm Kataster besteht darin, dass der Katasterkontrolleur alle
wahrend des Jahres vorkommenden Vermessungen, die von Pnvat-
geometern durchgeführt werden, an Ort und Stelle nachmessen
muss, und gemass seinen Messungen die Katasterplane berichtigt.
Die Dokumente berichtigt er an Hand der Akten, sowie gemass
dem Ergebnis seiner Nachforschungen, die er in jeder Gememde
bei Einberufung der Interessenten anstellt.
Dieses System, hat in fast ahnlicher Weise, vor dem Krieg bei
uns bestanden, und der Geometer musste gerade wie in Belgien
sich zur Vornahme der Mutation erst alle Unterlagen beim Notar
oder dem Einregistrierungsamt verschaffen. Ich bin der Auffassung,
dass unser heutiges System in dieser Hinsicht aber viel einfacher