Fédération internationale des géomètres Kommission II: Kataster und Flurbereinigung Nationaler Bericht der Niederlande, 1953-1958 A. Das Kataster x) 227 Mr. ir. S. M. MEELKER, Haag: 1. Die Organisation des Katasters Unter dera Namen „Dienst van Kadaster en Hypotheken" ist das Kataster in den Niederlanden dem Steuerwesen untergeordnet. Mit der Verwaltung des Steuerwesens, als Unterabteilung des Finanz- ministeriums, ist ein General-Direktor des Steuerwesens beauftragt. Der Rangordnung nach folgt dem General-Direktor der Direktor, Haupt der Direktion des Katasters und der Hypotheken. Diese Direktion behandelt innerhalb des Wirkungskreises des Finanzministeriums samtliche Dienst- angelegenheiten, insoweit diese sich nicht auf organisatorische oder Personals- fragen beziehen. Letztere werden im Einverstandnis mit den Abteilungen „Organisation" und „Personal" erledigt. Der Dienst des Katasters und der Hypotheken besteht aus zwei eng mit einander verknüpften Teilen, namlich dem Verwaltungsdienst und dem vermessungstechnischen Dienst. Der Verwaltungsdienst umfasst 32 Bureaus. Jedes Bureau wird von einem Verwahrer der Hypotheken geführt, welcher einem der 8 Direktoren des Steuerwesens untersteht. Die 8 Direktoren sind ihrerseits wieder dem General-Direktor des Steuerwesens untergeben. Nebst der Aufrechterhaltung der katastralen Buchhaltung ist es die Aufgabe des Verwahrers die Register zu führen welche genannt sind im 671. Artikel des Zivilgesetzbuches, welches Artikel lautet: Übertragung findet statt mittels Eintragung in die öffentlichen Register. Der vermessungstechnische Dienst umfasst: a) der Fortführungsdienst des Katasters; b) der Dienst der Güterzusammenlegung; c) der Dienst fiir Sondermessungen d) das zentralisierte Zeichen- und Ausbildungsbureau e) der Fortführungsdienst der Reichstriangulation f) der Photogrammetrische Dienst. ad a. Ein Bureau des Fortführungsdienstes, das von einem Vermessungs- ingenieur angeführt wird, hat genau den gleichen Amtsbezirk wie das ent- sprechende Verwahrungsamt. Jedes der 32 Bureaus ist einer der 4 Divisionen untergeordnet. Jede Division hat einen Ingenieur-Verificateur als Vorstand. Der Fortführungsdienst hat den Auftrag die Aufnahme der Parzellierung aufrecht zu erhalten, und soil somit jede nachtragliche Veranderung, welche sich auf die Teilung einer Parzelle bezieht, verarbeiten. Am Bureau des Fortführungsdienstes in Amsterdam ist die zentrale Re- produktionsabteilung des Katasters untergebracht worden. ad b. Der Dienst der Güterzusammenlegung zahlt 11 Bureaus, angeführt von einem Ingenieur-Verificateur. Das Zusammenlegungsgesetz schreibt vor dass jedem örtlichen Ausschuss welcher mit der Ausführung einer Zusammenlegung beauftragt worden ist, ein Vermessungsingenieur des Katasters als Sachverstandiger einverleibt werden soil. 1) Die Literaturhinweis befindet sich am Ende der englischen Übersetzung dieses Berichtes.

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1958 | | pagina 29