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ad c. Der Dienst für Sondermessungen, welcher sich hauptsachlich mit
den Neumessungen beschaftigt, zahlt 6 Bureaus, unter Vorstand eines Haupt-
verwalters.
ad d. Das zentralisierte Zeichen- und Ausbildungsbureau zerfallt in ein
Ausbildungsinstitut für Zeichner und Vermessungstechniker und ein Sonder-
bureau, das den verschiedenen Vermessungsbureaus Beistand leistet bei
der Ausführung umfangreicher Zeichen- und Rechenarbeiten. Letzteres
ist dem Hauptverwalter für die Sondermessungen amtlich untergeordnet,
ad e. Der Fortführungsdienst der Reichstriangulation zahlt bloss ein
Bureau, unter Vorstand eines Hauptverwalters. Dieser Dienst hat als
Aufgabe die Aufrechterhaltung und Fortführung des im System der Reichs
triangulation bestimmten Festpunktnetzes, welches Netz zirka 5000 Punkte
umfasst (hauptsachlich Turmspitzen).
ad f. Der photogrammetrische Dienst des Katasters zahlt ebenfalls ein
Bureau unter Vorstand des Hauptverwalters für die Sondermessungen.
Es wurde am 1. Juli 1956 gegründet, hauptsachlich zwecks Anwendung
der Photogrammetrie bei Neumessungen; daneben auch mit Hinsicht auf
die Kartierungsarbeiten im Rahmen der Güterzusammenlegung.
In letzter Zeit haben sowohl die Volksvertretung wie auch die Presse die
Art und Weise wie der Dienst des Katasters und der Hypotheken organisiert
ist ziemlich eingehend kritisiert. Verschiedene Kritiker erachten es aus
historischen Gründen erklarlich dass Kataster und Steuerwesen organisa
torisch eng mit einander verknüpft sind (wurde doch das Kataster im Anfang
des 19. Jahrhunderts hauptsachlich gegründet als Mittel zur redlichen Er-
hebung der Grundsteuer). Anderseits halten sie es für unvermeidlich dass
gerade dieses Band der regelmassigen Entwicklung, gemass den Anforde-
rungen welche die Gesellschaft dem Kataster billigerweise machen darf,
ein Hemmnis bilden kann. Ihr Verlangen richtet sich auf einen selbstandigen
Dienst des Katasters und der Hypotheken. Anlasslich der Budgetberatung
seines Ministeriums, versprach der Finanzminister am 18. Dezember 1957,
er werde die Organisation des Katasters einer neuen Prüfung unterziehen,
nachdem der Staatsausschuss für das Kataster (siehe weiter) Bericht er-
stattet habe.
Bei königlichem Beschluss vom 17. Dezember 1955 wurden die Ver
messungstechniker beim Kataster eingeführt, welche im allgemeinen ihre
Ausbildung erhalten haben am Höheren Technikum in Utrecht.
Den meist begabten Beamten des eigenen Dienstes mit einer im Durch-
schnitt niederen Ausbildung, wurde die Gelegenheit geschaffen mittels
eines Fachlehrganges den Rang eines Vermessungstechnikers zu erwerben.
Diese Vermessungstechniker werden einen Teil der Aufgabe des Vermessungs-
ingenieurs übernehmen. Demzufolge wird hinsichtlich der Aufgabe des Ver-
messungsingenieurs der Akzent verlegt von der Ausführung nach der
Anführung.
Der Entwicklungsgang bei der Verteilung der Arbeiten under den ver
schiedenen Kategorien von Beamten steht in genauer Verbindung mit dem
Umstand dass die 3|-jahrige Landmesserausbildung an der Technischen
Hochschule zu Delft im Jahre 1949 verwandelt wurde in eine 5-jahrige
Ingenieursbildung.
Hierunter folgen solche Einzelheiten als zur Gestaltung eines übersicht-
lichen Eindrucks über Umfang und Produktivitat des Dienstes nutzen
könnten.
Verwaltungsdienst
Personal am 1. Februar 1958:
Verwahrer 32
Bureauangestellte512