den Weg zu einer wirtschaftlich tragbaren Erneuerung des primar
für Steuerzwecke geschaffenen Katasters zu suchen und hierzu
brauchbare Verfahren zu entwickeln.
Da aus finanziellen Gründen bei uns wie auch andernorts nur
eine schrittweise Erneuerung in Betracht kommen kann, erschien
es vorerst zweckmassig, gewisse Überbrückungsmassnahmen zur
Erreichung der gesteckten Ziele vorbereitend zu planen. Dabei
war keineswegs gedacht, diese Planung nur auf technische Probleme
zu beschranken, sondern beabsichtigt, gleichzeitig auch eine
organisatorische und administrative Neuregelung der schrift-
lichen Durchführung der Neumessungsergebnisse beziehungsweise
der Katasterfortführung in die Wege zu leiten.
Die Neuerstellung eines Plan- oder Kartenwerkes ist in der Regel
einfacher als die Sicherung einer Nachführung. In photogram-
metrisch neu vermessenen Gebieten könnten als Anschlusspunkte
für die Fortführungsmessungen vorerst alle durch die Auswertung
bestimmten Grenzpunkte in Frage kommen, sofern sie vermarkt
sind. Zweckmassiger ist es allerdings, eine Anzahl über das Auf-
nahmegebiet gleichmassig verteilter, besonders stabilisierter und
leicht auffindbarer Punkte, von uns Einschaltpunkte genannt,
zu bestimmen.
Wenn nun die Forderung gestellt wird, alle Fortführungs
messungen an die als Ersatz der Polygonpunkte beziehungsweise
als Verdichtung des trigonometrischen Festpunktnetzes gedachten
Einschaltpunkte anzuschliessen, so kann aller Voraussicht nach
die Fortführung des Katasters in neuvermessenen Gebieten als
gesichert angenommen werden.
Diese für die Fortführung günstigen Voraussetzungen sind
leider für den überwaltigend grossen Teil unserer Katastermappen
nicht gegeben. Die Schwierigkeiten, welche sich der standigen
Laufendhaltung der Katastralmappen entgegenstellen, sind den
damit Befassten zur Genüge bekannt. Es war daher naheliegend,
nach Mitteln und Wegen zu suchen, urn auch für diesen über-
wiegend grössten Teil unseres Katastermappenwerkes ahnliche
Voraussetzungen, wie sie in den Neuvermessungsgebieten gegeben
sind, zu schaffen. Mit der photogrammetrischen Erstellung von
Einschaltpunkten in nicht neuvermessenen Gebieten kann nach
und nach der dort bestehenden Katastermappe ein neues Gerüst
gegeben werden, an welches die anfallenden Fortführungsmessungen
anzuschliessen sind und durch welches eine schrittweise Erneuerung
des Katasters im Verband aller Nachführungsmessungen gewahr-
leistet wird. In dieser Hinsicht kann auch schon derzeit die Luft-
bildmessung wirkungsvoll und produktiv für die Fortführung des
Katasters überall dort eingesetzt werden, wo im Laufe der Zeit
die geodatischen Grundlagen in Verlust geraten sind oder deren
Zusammenhang nicht mehr gesichert erscheint.
Im Jahre 1952 wurde erstmalig in einem Teil Vorarlbergs, und
zwar in der Rheinebene, in einem teilweise auch schon neuver-
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