Verzeichnis „Zusammenstellung der neuen Kulturgrenzen und
Bauwerke" aufgenommen.
In dieses Verzeichnis werden auch jenejGrundstücksvereinigungen
aufgenommen, die bereits bei der Anlegung der Differenzenpause
erhoben wurden. Dieses Verzeichnis dient hauptsachlich bei der
weiteren technischen Durchführung als Ubersicht über alle zu
behandelnden Grundstücke und führt den Bearbeiter sicher auf die
zugehörige Bleistifteintragung in der Mappe.
In das Verzeichnis „Zusammenstellung der dauernden Kultur-
anderungen ganzer Grundstücke" werden unter Anführung des
Mappenblattes und des Modelles die beim Luftbildvergleich
erhobenen und in der Differenzenpause verzeichneten Kultur-
anderungen übernommen.
Für fünf photogrammetrisch durchgeführte Reambulierungen hat
die Vorbereitung d.h. Herstellung der Differenzenpause bei 17 250
Grundstücken mit einer Flache von 3427 ha 28 Tage beansprucht.
Die Kartierung von 28 Modellen wurde in 414 Stunden durch-
geführt und die endgiltige Übernahme von 3415 Fortfüh-
rungsfallen und 1149 Kulturanderungen in die Mappe erfolgte
in 53 Tagen.
Als Abschluss der Reambulierung werden die beiden Differenzen-
verzeichnisse und die mit Bleistift berichtigte Mappe dem Ver-
messungsamt übergeben und bilden die Unterlage für die weitere
technische und schriftliche Durchführung.
Die Kontaktkopien sowie die Differenzen-, Orientierungs- und
Kartierungspausen werden ebenfalls dem Vermessungsamt als
Dokumente zur Aufbewahrung übermittelt.
Diese Auswertungsergebnisse liefern, unabhangig ob sie ganz
oder teilweise übernommen werden, ein richtiges Bild über eincn
grossen Teil der wahren Rückstande in der Katastralgemeinde
bzw. des Evidenzhaltungsstandes der Mappen.
Die Feststellung der tatsachlichen Arbeitsaufgabe ist von
unkontrollierbaren Schatzungen nicht abhangig, sondern kann
ihrem Umfange, ihrem Zeitbedarf sowie ihrer Prioritat nach klar
übersehen werden.
Der Amtsleiter, der die Eigenheiten der Mappen seines Ver-
messungsbezirkes kennt, hat nun nach genauem Studium der
Differenzenverzeichnisse, bzw. der Neukartierungen auf der Mappe
zu entscheiden, welche von den angeführten Fortführungsfallen
auf Grund der photogrammetrischen Auswertung sofort durch-
geführt werden können.
Viele Falie, abgesehen von den als fraglich bezeichneten Kultur
anderungen, bedürfen einer Begehung. Die Berichtigung von auf-
gezeigten Besitzgrenzen bedarf unbedingt einer Kommissionierung,
umsomehr, als durch die photogrammetrische Kartierung nur
Grenzen gezogen werden können, die im Luftbild sichtbar sind und
die keinesfalls mit Besitzgrenzen ident sein müssen.
Die beschriebenen Arbeiten haben den Nachweis erbracht, dass
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