Verzeichnis „Zusammenstellung der neuen Kulturgrenzen und Bauwerke" aufgenommen. In dieses Verzeichnis werden auch jenejGrundstücksvereinigungen aufgenommen, die bereits bei der Anlegung der Differenzenpause erhoben wurden. Dieses Verzeichnis dient hauptsachlich bei der weiteren technischen Durchführung als Ubersicht über alle zu behandelnden Grundstücke und führt den Bearbeiter sicher auf die zugehörige Bleistifteintragung in der Mappe. In das Verzeichnis „Zusammenstellung der dauernden Kultur- anderungen ganzer Grundstücke" werden unter Anführung des Mappenblattes und des Modelles die beim Luftbildvergleich erhobenen und in der Differenzenpause verzeichneten Kultur- anderungen übernommen. Für fünf photogrammetrisch durchgeführte Reambulierungen hat die Vorbereitung d.h. Herstellung der Differenzenpause bei 17 250 Grundstücken mit einer Flache von 3427 ha 28 Tage beansprucht. Die Kartierung von 28 Modellen wurde in 414 Stunden durch- geführt und die endgiltige Übernahme von 3415 Fortfüh- rungsfallen und 1149 Kulturanderungen in die Mappe erfolgte in 53 Tagen. Als Abschluss der Reambulierung werden die beiden Differenzen- verzeichnisse und die mit Bleistift berichtigte Mappe dem Ver- messungsamt übergeben und bilden die Unterlage für die weitere technische und schriftliche Durchführung. Die Kontaktkopien sowie die Differenzen-, Orientierungs- und Kartierungspausen werden ebenfalls dem Vermessungsamt als Dokumente zur Aufbewahrung übermittelt. Diese Auswertungsergebnisse liefern, unabhangig ob sie ganz oder teilweise übernommen werden, ein richtiges Bild über eincn grossen Teil der wahren Rückstande in der Katastralgemeinde bzw. des Evidenzhaltungsstandes der Mappen. Die Feststellung der tatsachlichen Arbeitsaufgabe ist von unkontrollierbaren Schatzungen nicht abhangig, sondern kann ihrem Umfange, ihrem Zeitbedarf sowie ihrer Prioritat nach klar übersehen werden. Der Amtsleiter, der die Eigenheiten der Mappen seines Ver- messungsbezirkes kennt, hat nun nach genauem Studium der Differenzenverzeichnisse, bzw. der Neukartierungen auf der Mappe zu entscheiden, welche von den angeführten Fortführungsfallen auf Grund der photogrammetrischen Auswertung sofort durch- geführt werden können. Viele Falie, abgesehen von den als fraglich bezeichneten Kultur anderungen, bedürfen einer Begehung. Die Berichtigung von auf- gezeigten Besitzgrenzen bedarf unbedingt einer Kommissionierung, umsomehr, als durch die photogrammetrische Kartierung nur Grenzen gezogen werden können, die im Luftbild sichtbar sind und die keinesfalls mit Besitzgrenzen ident sein müssen. Die beschriebenen Arbeiten haben den Nachweis erbracht, dass 223

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1960 | | pagina 37