und Umfang der Verwendung der Photogrammetrie im Kataster
und in der Flurbereinigung. Die Einstellung zur Photogrammetrie
z.B. ist in den einzelnen Bundeslandern so unterschiedlich, dass
von zwei Nachbarlandern das eine Land die Aufmessung des ver
markten neuen Wege- und Gewasserplanes bei den Flurbereini-
gungen fast ausschliesslich photogrammetrisch vornimmt, wahrend
das andere Land dieselbe Arbeit grundsatzlich terrestrisch ausführt.
Der Grund dafür liegt zwar teils in der persönlichen Vorliebe und
Arbeitsweise der landeskulturtechnischen Referenten in den zu-
standigen Ministerien der Lander und teils in der Gelandegestaltung.
Z.T. sind dafür aber auch die historische Entwicklung und die
starken Unterschiede in der Art der katastertechnischen Grund-
lagen verantwortlich, auf die ich nunmehr kurz eingehen will.
Das Liegenschaftskataster ist in Deutschland vom Beginn des
vorigen Jahrhunderts an bis etwa zum Jahre 1875 entstanden.
Seitdem ist die Flache der heutigen Bundesrepublik Deutschland
so gut wie vollstandig durch Katasterkarte erfasst. Die Kataster-
messungen der süddeutschen Lander wurden fast durchweg nach
einheitlichen Vorschriften und auf der Grundlage einheitlicher
Landesvermessungen ausgeführt. In Norddeutschland wurden da
gegen bei der Anlage des Katasters in den sechziger Jahren des
vorigen Jahrhunderts bei weiten nicht überall spezielle Neu-
messungen vorgenommen. Soweit als möglich wurden vielmehr
vorhandene altere Karten zu Katasterkarten erklart. Die Kataster-
karten in Norddeutschland sind nur zu einem geringen Teil auf
eine einheitliche Landesvermessung bezogen. Sie sind im Gegensatz
zu den süddeutschen Katasterkarten nach natürlichen Grenzen,
nicht nach Koordinatennetzlinien, abgegrenzt und damit sog.
Inselkarten, keine Rahmenkarten. Zur Kennzeichnung der Situa
tion sei erwahnt, dass z.B. in Niedersachsen die im Jahre 1950 im
Gebrauch befindlichen rd. 40 300 Katasterkarten 69 verschiedene
Massstabsverhaltnisse hatten, unter denen zum Glück allerdings
6 Massstabsverhaltnisse deutlich vorherrschten. Ahnlich unter
schiedlich wie der Massstab ist auch der innere Wert der Kataster
karten und ihrer Messungsgrundlagen.
Das Liegenschaftskataster ist in Norddeutschland ausschliess
lich zu dem Zwecke angelegt worden, eine Grundlage für die ge
rechte Verteilung der Grundsteuer zu schaffen. In Süddeutschland
sollten die Katasterkarten von vornherein neben dem Steuerzweck
zugleich auch als topographisches Landeskartenwerk dienen. Als
Steuerkataster genügte und genügt das vorhandene Liegenschafts
kataster in ganz Deutschland allen diesbezüglichen Anforderungen.
Die Aufgaben des Katasters wurden aber schon bald nach seiner
Einrichtung ganz grundlegend dadurch erweitert, dass ihm die
Sicherung des Grundeigentums übertragen wurde. Das als Be-
steuerungsgrundlage geschaffene Kataster wurde, ohne dass an
seinem Zustand irgend etwas geandert wurde, zum Eigentums-
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