und Umfang der Verwendung der Photogrammetrie im Kataster und in der Flurbereinigung. Die Einstellung zur Photogrammetrie z.B. ist in den einzelnen Bundeslandern so unterschiedlich, dass von zwei Nachbarlandern das eine Land die Aufmessung des ver markten neuen Wege- und Gewasserplanes bei den Flurbereini- gungen fast ausschliesslich photogrammetrisch vornimmt, wahrend das andere Land dieselbe Arbeit grundsatzlich terrestrisch ausführt. Der Grund dafür liegt zwar teils in der persönlichen Vorliebe und Arbeitsweise der landeskulturtechnischen Referenten in den zu- standigen Ministerien der Lander und teils in der Gelandegestaltung. Z.T. sind dafür aber auch die historische Entwicklung und die starken Unterschiede in der Art der katastertechnischen Grund- lagen verantwortlich, auf die ich nunmehr kurz eingehen will. Das Liegenschaftskataster ist in Deutschland vom Beginn des vorigen Jahrhunderts an bis etwa zum Jahre 1875 entstanden. Seitdem ist die Flache der heutigen Bundesrepublik Deutschland so gut wie vollstandig durch Katasterkarte erfasst. Die Kataster- messungen der süddeutschen Lander wurden fast durchweg nach einheitlichen Vorschriften und auf der Grundlage einheitlicher Landesvermessungen ausgeführt. In Norddeutschland wurden da gegen bei der Anlage des Katasters in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bei weiten nicht überall spezielle Neu- messungen vorgenommen. Soweit als möglich wurden vielmehr vorhandene altere Karten zu Katasterkarten erklart. Die Kataster- karten in Norddeutschland sind nur zu einem geringen Teil auf eine einheitliche Landesvermessung bezogen. Sie sind im Gegensatz zu den süddeutschen Katasterkarten nach natürlichen Grenzen, nicht nach Koordinatennetzlinien, abgegrenzt und damit sog. Inselkarten, keine Rahmenkarten. Zur Kennzeichnung der Situa tion sei erwahnt, dass z.B. in Niedersachsen die im Jahre 1950 im Gebrauch befindlichen rd. 40 300 Katasterkarten 69 verschiedene Massstabsverhaltnisse hatten, unter denen zum Glück allerdings 6 Massstabsverhaltnisse deutlich vorherrschten. Ahnlich unter schiedlich wie der Massstab ist auch der innere Wert der Kataster karten und ihrer Messungsgrundlagen. Das Liegenschaftskataster ist in Norddeutschland ausschliess lich zu dem Zwecke angelegt worden, eine Grundlage für die ge rechte Verteilung der Grundsteuer zu schaffen. In Süddeutschland sollten die Katasterkarten von vornherein neben dem Steuerzweck zugleich auch als topographisches Landeskartenwerk dienen. Als Steuerkataster genügte und genügt das vorhandene Liegenschafts kataster in ganz Deutschland allen diesbezüglichen Anforderungen. Die Aufgaben des Katasters wurden aber schon bald nach seiner Einrichtung ganz grundlegend dadurch erweitert, dass ihm die Sicherung des Grundeigentums übertragen wurde. Das als Be- steuerungsgrundlage geschaffene Kataster wurde, ohne dass an seinem Zustand irgend etwas geandert wurde, zum Eigentums- 226

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1961 | | pagina 36