2. An eine Erneuerung der eigentliche Katasterkarten durch ge-
schlossene Neumessungen klassischer Art, d.h. mit sorgfaltiger
Feststellung samtlicher Grenzpunkte, kontrollierter Einmessung
jedes Punktes auf wenige Zentimeter genau usw., ist aus finan-
ziellen, zeitlichen und personellen Griinden nicht zu denken;
ausgenommen von dieser Feststellung sind gelegentliche Sonder-
falle und die ohnehin getrennt zu behandelnden Flurbereinigungs-
messungen. Das Endziel, jeden Grenzpunkt durch Zahlen, nicht
nur graphisch im Kataster festzulegen, wird zwar nicht aufge-
geben; aber die Karte steht weit im Vordergrund. Man erstrebt
dazu nach Gitterlinien des Landesnetzes abgegrenzte Rahmen-
karten in den Massstaben ii ooo oder i2 000 auf mass-
haltigen Zeichentragern, die topographisch vollstandig und hin-
sichtlich der Grenzdarstellung so genau sind, wie es dem Karten-
massstab entspricht. Die Kartenmüssen unbedingt entwicklungs-
fahig sein, so dass alle künftigen Messungen ohne Schwierigkeit
•einkartiert werden können. Voraussetzung dafür ist ein Polygon-
netz oder ein Netz von andersartigen Messungspunkten, in das
alle künftigen sowie auch die brauchbaren alteren Fortführungs-
messungen eingebunden werden können. 1st dann ein Karten-
blatt vollstandig durch neue und einwandfreie altere Einzel-
messungen erfasst, dann hat man neben der neuen Karte auch
das neue Zahlenkataster. Für eine derartige Kataster- und
Kartenemeuerung bieten sich zwei Wege an, entweder die sog.
allmahliclie Erneuerung oder die vereinfachte Neumessung. In
beiden Fallen muss ein genügend dicht es Netz von Polygon-
oder Messungspunkten vorhanden sein oder vorweg neu ge-
schaffen werden. Bei der allmahlichen Erneuerung führt man eine
Zeitlang die neue Karte neben der alten her, behandelt alle
künftigen Einzelmessungen als kleine Tcilneumessungen, bindet
nach und nach die alteren einwandfreien Fortfiihrungsmessungen
in das Polygonnetz ein und kommt so allmahlich zu dem Augen-
blick, wo nur noch wenige Erganzungsmessungen notwendig
sind, um das alte Katasterwerk ganz durch das neue ersetzen
zu können. Bei der vcreinfachten Neumessung tritt die neue Karte
sofort an die Stelle der alten. Hierbei sind mehrere Varianten
möglich, ihnen allen sind die endgültige Einordnung der vor-
handenen brauchbaren Einzelmessungen und die Erganzung der
Topographie gemeinsam; im übrigen beschrankt man sich bei
der niedrigsten Stufe der vereinfachten Erneuerung darauf, die
nicht anschlussfahigen Ur- und Altmessungen in die neue Karte
einzukartieren und behalt das alte Zahlenkataster für diese
Grundstücke noch in beschranktem Umfang bei, oder man stellt
bei der höchsten Stufe der vereinfachten Neumesstmg alle von
brauchbaren Fortführungsmessungen nicht benutzten Grenz
punkte in vereinfachter Weise wieder her, misst sie auf das neue
Fixpunktnetz ein und hat dann eine neue Karte und ein neues
Zahlenkataster.
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