2. An eine Erneuerung der eigentliche Katasterkarten durch ge- schlossene Neumessungen klassischer Art, d.h. mit sorgfaltiger Feststellung samtlicher Grenzpunkte, kontrollierter Einmessung jedes Punktes auf wenige Zentimeter genau usw., ist aus finan- ziellen, zeitlichen und personellen Griinden nicht zu denken; ausgenommen von dieser Feststellung sind gelegentliche Sonder- falle und die ohnehin getrennt zu behandelnden Flurbereinigungs- messungen. Das Endziel, jeden Grenzpunkt durch Zahlen, nicht nur graphisch im Kataster festzulegen, wird zwar nicht aufge- geben; aber die Karte steht weit im Vordergrund. Man erstrebt dazu nach Gitterlinien des Landesnetzes abgegrenzte Rahmen- karten in den Massstaben ii ooo oder i2 000 auf mass- haltigen Zeichentragern, die topographisch vollstandig und hin- sichtlich der Grenzdarstellung so genau sind, wie es dem Karten- massstab entspricht. Die Kartenmüssen unbedingt entwicklungs- fahig sein, so dass alle künftigen Messungen ohne Schwierigkeit •einkartiert werden können. Voraussetzung dafür ist ein Polygon- netz oder ein Netz von andersartigen Messungspunkten, in das alle künftigen sowie auch die brauchbaren alteren Fortführungs- messungen eingebunden werden können. 1st dann ein Karten- blatt vollstandig durch neue und einwandfreie altere Einzel- messungen erfasst, dann hat man neben der neuen Karte auch das neue Zahlenkataster. Für eine derartige Kataster- und Kartenemeuerung bieten sich zwei Wege an, entweder die sog. allmahliclie Erneuerung oder die vereinfachte Neumessung. In beiden Fallen muss ein genügend dicht es Netz von Polygon- oder Messungspunkten vorhanden sein oder vorweg neu ge- schaffen werden. Bei der allmahlichen Erneuerung führt man eine Zeitlang die neue Karte neben der alten her, behandelt alle künftigen Einzelmessungen als kleine Tcilneumessungen, bindet nach und nach die alteren einwandfreien Fortfiihrungsmessungen in das Polygonnetz ein und kommt so allmahlich zu dem Augen- blick, wo nur noch wenige Erganzungsmessungen notwendig sind, um das alte Katasterwerk ganz durch das neue ersetzen zu können. Bei der vcreinfachten Neumessung tritt die neue Karte sofort an die Stelle der alten. Hierbei sind mehrere Varianten möglich, ihnen allen sind die endgültige Einordnung der vor- handenen brauchbaren Einzelmessungen und die Erganzung der Topographie gemeinsam; im übrigen beschrankt man sich bei der niedrigsten Stufe der vereinfachten Erneuerung darauf, die nicht anschlussfahigen Ur- und Altmessungen in die neue Karte einzukartieren und behalt das alte Zahlenkataster für diese Grundstücke noch in beschranktem Umfang bei, oder man stellt bei der höchsten Stufe der vereinfachten Neumesstmg alle von brauchbaren Fortführungsmessungen nicht benutzten Grenz punkte in vereinfachter Weise wieder her, misst sie auf das neue Fixpunktnetz ein und hat dann eine neue Karte und ein neues Zahlenkataster. 230

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1961 | | pagina 40