Bevor ich meine lange, m.E. aber zur richtigen Wertung der Ver- wendungsmöglichkeiten der Photogrammetrie in Deutschland not- wendige, Einleitung schliesse, muss ich noch den grundsatzlichen Unterschied zwischen eigentlichen Katasterneumessungen und den- j enigen Neumessungen herausstellen, die im Zuge eines Flurberei- nigungsverfahrens anfallen. Bei Katasterneumessungen handelt es sich um die Aufmessung historischer Grenzen, die auch künftig bestehen bleiben. Die aufzunehmenden Grenzpunkte stehen in keinem Zusammenhang zueinander. Kaum eine Grenze ist von dem Verlauf einer anderen Linie abhangig. Die Grenzpunkte sind sehr ungleichmassig verteilt, sie liegen infolge von unregelmassigen Sprüngen und Knicken im Grenzverlauf haufig sehr dicht beiein- ander. Bei jeder Katasterneumessung besteht der Hauptteil der Arbeit im Aufsuchen oder Wiederherstellen der alten Grenzpunkte undjder alten Messungslinien, von denen aus die Grenzpunkte bei der Urmessung und bei früheren Fortführungsmessungen einge- messen wurden. Bei der Flurbereinigung fallen die alten Grenzen innerhalb des Verfahrensgebiets fort. Sie brauchen örtlich, abge- sehen von der Verfahrensgrenze, also der Umringsgrenze des ganzen Gebiets, im allgemeinen nicht wieder hergestellt und nicht erneut eingemessen zu werden, weil der alte Bestand im vorhandenen Ka- taster in der Regel mit hier ausreichender Genauigkeit nachgewiesen ist. Wiederherstellungen von Grenz- und Messungspunkten fallen also weitgehend fort. Die durch den Wege- und Ge wasserplan ge- gebenen neuen Grenzen im Flurbereinigungsgebiet werden nach 231 w. Abb. i. Richtpunktverfahren für die Absteckung des neuen Wege- und und Wege- neuen Gewassernetzes (Richtpunkte sind die voll ausgefüllten Signaturen).

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1961 | | pagina 41