3- Als möglicher Anwendungsbereich der Photogrammetrie ist praktisch der gesamte unbewaldete Grundbesitz mit Ausnahme der besonders hochwertigen, engbebauten stadtischen Grund- stücke anerkannt. Tatsachlich werden, falls man überhaupt von der Photogrammetrie Gebrauch macht, geschlossene Ortslagen innerhalb landwirtschaftlicher Neumessungsgebiete und die Eigentumsgrenzen stadtischer Grundstücke, soweit sie durch die Fundamente von Gebauden gegeben sind, so gut wie ausnahms- los terrestrisch vermessen. Dieses Verfahren ist m.E. teils aus rechtlichen, teils aus wirtschaftlichen Gründen wohl begründet und richtig. Ebenso wohlbegründet und zweckmassig ist es aber, dass eine Reihe deutscher Grossstadte heute die Photogrammetrie zur Fortführung ihrer Stadtkartenwerke ii ooo hinsichtlich der Gebaude und aller der Anlagen verwendet, die für eine Stadtkarte von Bedeutung sind. Ausgenommen davon ist ledig- lich die eigentliche City der Grossstadte. 4. Entscheidend für die Anwendung der Photogrammetrie in Deutschland in der Praxis ist in erster Linie die Ansicht über ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu terrestrischen Aufnahme- verfahrenin zweiter Linie ist die Meinung über die Genauigkeit der Photogrammetrie für ihren tatsachlichen Einsatz mass- gebend. Ich beginne mit der Genauigkeit, weil man hier noch von einer wenigstens halbwegs allgemeingültigen Auffassung sprechen kann. Wie ich eingangs schon betont habe, gibt es keine einheitlichen, in ganz Deutschland verbindlichen Fehlergrenzen für Kataster- messungen. Als einigermassen reprasentativ für die Genauigkeits- anforderungen, die im allgemeinen an Katasterneumessungen ge- stellt werden, kann man aber die Fehlergrenzen ansehen, die der frühere Beirat für das deutsche Vermessungswesen um das Jahr 1930 für Streckenmessungen vorgeschlagen hat. Die Fehlergrenzen sind nach den 3 Klassen günstige, mittlere und ungünstige Verhalt- nisse unterteilt. Für die Gelandeklasse II mittlere Verhalt- nisse ist die grösste zulassige Abweichung zwischen den Ergeb- nissen zweier Streckenmessungen durch die Formel gegeben d, 0,010 fs 0,0004 s 0,05; bei s 100 m: dt 0,19 m. Die Beiratsfehlergrenzen sind zu einer Zeit vorgeschlagen worden, als Neumessungen in Deutschland so gut wie ausschliesslich nach der Orthogonalmethode durchgeführt wurden. Darüber, ob diese Fehlergrenzen durch die damalige Messungsmethode bestimmt sind und eben in erster Linie die Genauigkeit wiedergeben sollen, die bei sorgfaltiger Arbeit nach dieser Methode unschwer erreichbar ist, oder ob sie diej enige Genauigkeit festlegen sollen, die zur Siche- rung des Grundeseigentums für ein Eigentumskataster notwendig ist, gehen die Auffassungen auseinander. Ich will diese Frage hier 233

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1961 | | pagina 43