238 zur Vermessung des neuen Wege- und Gewasserplanes, die sog. bestimmende oder topometrische oder Zweitbefliegung beziehen. Dariiber, dass eine topographische oder Erst Befliegung zur Be- schaffung oder Erganzung der Planungs- und Entwurfsgrundlagen ausserordentlich lohnend und wirtschaftlich sein kann, sind sich die beiden Lander völlig einig. Im iibrigen hat aber Herr Schirmer in Rheinland-Pfalz mit dem Einsatz der Photogrammetrie von dem Augenblick an begonnen, von dem ab das in Deutschland nach dem Zusammenbruch überhaupt möglich war. Er hat ihre Verwendung mit grösster Initiative immer weiter entwickelt und vorangetrieben und ist bis zu einem gewissen Grade Lehrmeister und Vorbild der Landeskulturverwaltungen anderer Bundeslander geworden. Heute ist die Landeskulturverwaltung von Rheinland-Pfalz mit 3 eigenen Stereoplanigraphen C 8 und einem Entzerrungsgerat SEG V ausgestattet und misst, von wenigen Ausnahmen abgesehen, alle Flurbereinigungsgebiete photogrammetrisch auf. In Hessen dagegen hat der nicht minder aktive Dr. Lang mit derselben Zielstrebigkeit daran gearbeitet, die notwendige Beschleunigung und die erforderlichen Personaleinsparungen durch die weitgehende Mechanisierung der terrestrischen Polarmethode, die ausschliesslich mit der 2m-Basislatte durchgeführt wird, und die Vollautomatisie- rung aller Berechnungen, Kartierungen, Flacbenermittlungen und Registerarbeiten zu erreichen. Er ist dabei, zusammen mit einer Instrumentenbau-Firma Theodolite mit Lochstreifenregistrierung auszustatten, und meint, dass er auf diese Weise schneller und mit weniger Personal zum Ziel kommt als mit der Photogrammetrie. Ich teile diese Auffassung nicht, sondern bin im Gegenteil davon überzeugt, dass die ebenso systematisch durchorganisierte Mecha nisierung und Automatisierung der Luftbildmessung im allgemeinen weniger Zeit und weniger qualifizierte Fachkrafte benötigt als jedes noch so weit automatisierte terrestrische Verfahren. Ausserdem sollte man m.E. unter mehreren halbwegs gleichwertigen Vermes- sungsmethoden derj enigen den Vorzug geben, die über ihren je- weiligen Sopderzweck hinaus am besten zur Vervollkommnung des Katasterwerkes beitragen kann, in das alle Sondervermessungen letztlich einmünden. Dass die Photogrammetrie auch unter diesem Gesichtspunkt den Vorrang verdient, steht bei dem unvergleichlich hohen Informationsgehalt von Luftbildern ausser Frage. Nach Besprechung des Grundsatzlichen komme ich nun zu den Verfahren der Luftbildmessung im einzelnen. Ich will dabei in fol- gender Reihenfolge vorgehen 1. eigentliche Katasterneumessungen 2. Flurbereinigung. Zu i. Katasterneumessungen werden, wie ich früher ausgeführt und begründet habe, nur in der Form vereinfachter Neumessungen durchgeführt. Die Photogrammetrie wird dazu bisher in recht ge-

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1961 | | pagina 48