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zur Vermessung des neuen Wege- und Gewasserplanes, die sog.
bestimmende oder topometrische oder Zweitbefliegung beziehen.
Dariiber, dass eine topographische oder Erst Befliegung zur Be-
schaffung oder Erganzung der Planungs- und Entwurfsgrundlagen
ausserordentlich lohnend und wirtschaftlich sein kann, sind sich
die beiden Lander völlig einig. Im iibrigen hat aber Herr Schirmer
in Rheinland-Pfalz mit dem Einsatz der Photogrammetrie von dem
Augenblick an begonnen, von dem ab das in Deutschland nach dem
Zusammenbruch überhaupt möglich war. Er hat ihre Verwendung
mit grösster Initiative immer weiter entwickelt und vorangetrieben
und ist bis zu einem gewissen Grade Lehrmeister und Vorbild
der Landeskulturverwaltungen anderer Bundeslander geworden.
Heute ist die Landeskulturverwaltung von Rheinland-Pfalz mit
3 eigenen Stereoplanigraphen C 8 und einem Entzerrungsgerat
SEG V ausgestattet und misst, von wenigen Ausnahmen abgesehen,
alle Flurbereinigungsgebiete photogrammetrisch auf. In Hessen
dagegen hat der nicht minder aktive Dr. Lang mit derselben
Zielstrebigkeit daran gearbeitet, die notwendige Beschleunigung
und die erforderlichen Personaleinsparungen durch die weitgehende
Mechanisierung der terrestrischen Polarmethode, die ausschliesslich
mit der 2m-Basislatte durchgeführt wird, und die Vollautomatisie-
rung aller Berechnungen, Kartierungen, Flacbenermittlungen und
Registerarbeiten zu erreichen. Er ist dabei, zusammen mit einer
Instrumentenbau-Firma Theodolite mit Lochstreifenregistrierung
auszustatten, und meint, dass er auf diese Weise schneller und mit
weniger Personal zum Ziel kommt als mit der Photogrammetrie.
Ich teile diese Auffassung nicht, sondern bin im Gegenteil davon
überzeugt, dass die ebenso systematisch durchorganisierte Mecha
nisierung und Automatisierung der Luftbildmessung im allgemeinen
weniger Zeit und weniger qualifizierte Fachkrafte benötigt als jedes
noch so weit automatisierte terrestrische Verfahren. Ausserdem
sollte man m.E. unter mehreren halbwegs gleichwertigen Vermes-
sungsmethoden derj enigen den Vorzug geben, die über ihren je-
weiligen Sopderzweck hinaus am besten zur Vervollkommnung des
Katasterwerkes beitragen kann, in das alle Sondervermessungen
letztlich einmünden. Dass die Photogrammetrie auch unter diesem
Gesichtspunkt den Vorrang verdient, steht bei dem unvergleichlich
hohen Informationsgehalt von Luftbildern ausser Frage.
Nach Besprechung des Grundsatzlichen komme ich nun zu den
Verfahren der Luftbildmessung im einzelnen. Ich will dabei in fol-
gender Reihenfolge vorgehen
1. eigentliche Katasterneumessungen
2. Flurbereinigung.
Zu i. Katasterneumessungen werden, wie ich früher ausgeführt
und begründet habe, nur in der Form vereinfachter Neumessungen
durchgeführt. Die Photogrammetrie wird dazu bisher in recht ge-