6 werden die Passpunkte in der gleichen Reihenfolge noch einmal numeriert, d.h. umnumeriert. Dabei beginnt man mit einer höheren Nummer als die höchste Nummer der Verbindungspunkte. Ein Passpunkt erhalt damit zwei verschiedene Nummern: 1. eine niedere Nummer als Nebennummer, 2. eine höhere Nummer, die an erster Stelle bei der Blockaus- gleichung eine Rolle spielt. Sollten die Koordinaten eines terrestrischen Passpunktes falsch sein, so kann der photogrammetrisch gemessene Punkt immer noch in der Berechnung unter seiner Nebennummer mitgeführt werden. V orb er eitung der photogrammetrischen Ausmessung Hier sind zu unterscheiden 1. die verwaltungsmassige Vorbereitung 2. die technische Vorbereitung. Die verwaltungsmassige Vorbereitung Der Elektronenrechner muss in der Lage sein, Punkte oder Punkt- gruppen zu unterscheiden, die in der Berechnung verschiedene Funktionen haben. Zu diesem Zweck wird jeder Punkt codiert. Hierfür stehen zur Verfügung: a) Die Uebersicht der signalisierten Punkte, die vom Vermes- sungsdienst oder von den Flurbereinigungs-Dienststellen ange- fertigt wurde, b) die oben besprochene schematische Uebersicht für die Block- ausgleichung, c) ein Codierungs-Schlüssel. Auf den Papierabzügen, die die Punktnummern enthalten, werden die Modellnummern eingetragen. Dann werden je Modell neun Punkte für die gegenseitige und die absolute Orientierung aus- gewahlt. Ausserdem müssen in jeder Ecke eines Modells zwei Verbindungs punkte zur Verfügung stehen. Als Verbindungspunkte kommen in erster Linie signalisierte Punkte in Betracht. Falls terrestrische Passpunkte örtlich zur Verfügung stehen, können auch diese ge- wahlt werden. Sollten keine signalisierten Punkte vorhanden sein, so werden durch Punktübertragung Verbindungspunkte künstlich kreiert. Auf den Papierabzügen werden auch die Rahmenmarken nume- riert. Alle genannten Punkte erhalten fünfstellige Nummern. Die erste Ziffer gibt die Funktion des Punktes an.

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1968 | | pagina 8