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Betrifft die Eigentumsübertragung nur den Teil eines bisher un-
geteilten Grundstücks, so ist der Teilungsplan beim Vermessungs-
amt des betreffenden Verwaltungsbezirkes einzureichen, das die
neuen Parzellennummern zuteilt und damit die Anmeldung beim
Finanzamt und beim Grundbuch ermöglicht, worauf der Ablauf
des Rechtserwerbes wie vorhin erfolgt. Der Anmeldung im Grund
buch ist eine Kopie des Teilungsplanes zur Erganzung der Grund-
buchsmappe beizulegen.
In Jugoslawien wird vor jeder Verausserung die dingliche Rechts-
lage einer Liegenschaft an Hand des Grundbuches nachgeprüft. Im
Falie der Übertragung vollstandiger Parzellen kann die Ver-
messung seitens des Katasters selbstverstandlich unterbleiben. 1st
j edoch von einer Teilübertragung die Rede, dann wird der Dienst
des Katasters gebeten die Vermessung zu übernehmen, sodass das
betreffende Teilgrundstück mit seiner eigenen Katasternummer
bezeichnet werden kann.
Sodann wird die Urkunde von Parteien aufgestellt und der zu-
standigen Abteilung eines Tribunals, die das Grundbuch führt, zur
Eintragung vorgelegt. Die Eintragung erfolgt oder wird verweigert
auf Grund einer Entscheidung dieses Tribunals, welche Entschei-
dung abhangt von der Rechtskraft der in der Urkunde nieder-
gelegten Vereinbarung. Im günstigen Fall erhalt das Katasteramt
eine Kopie der Entscheidung zur Berichtigung seiner Administration.
Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Rechtbuch und
Liegenschaftskataster
Die Zusammenarbeit zwischen Rechtbuch und Liegenschafts
kataster findet seinen Ursprung in dem Umstand, dass einerseits
zur Bezeichnung einer Liegenschaft behufs Publikation im Rechts-
buch die vom Kataster festgestellten besondere Bezeichnung
benutzt wird, welche auch dient als Schlüssel für das zweckmassige
Nachschlagen des Rechtsbuches. Andererseits entnimmt die
Katasterverwaltung die zur Erledigung ihrer Aufgabe hinsichtlich
der Rechtssubjekte und Rechtsobjekte benötigten Daten dem
Rechtsbuch. Es liegt auf der Hand, dass im Zusammenhang mit
diesem Austausch von Daten die Vor- und Nachteile der Doppel-
gleisigkeit der Verwaltung von Rechtsbüchern und Kataster zur
Diskussion gestellt werden kann. Es kommt mir als nützlich vor
hierunter die vornehmsten der angeführten Vor- und Nachteile
aufzuzahlen.
Zu den Vorteilen der organisatorischen Trennung von Rechtsbuch
und Liegenschaftskataster wird gerechnet die Tatsache, dass die
Nachforschung der gesetzlichen Anforderungen zur Eintragung im
Rechtsbuch sowie das Führen dieser Rechtsbücher juristische An-
gelegenheiten sind, wahrend bei der Katasterverwaltung (im weites
ten Sinne) die Anwendung der Technik dominiert über diese des
Rechtes.
Als Vorteil dieser organisatorischen Trennung wird weiter an-