293 Betrifft die Eigentumsübertragung nur den Teil eines bisher un- geteilten Grundstücks, so ist der Teilungsplan beim Vermessungs- amt des betreffenden Verwaltungsbezirkes einzureichen, das die neuen Parzellennummern zuteilt und damit die Anmeldung beim Finanzamt und beim Grundbuch ermöglicht, worauf der Ablauf des Rechtserwerbes wie vorhin erfolgt. Der Anmeldung im Grund buch ist eine Kopie des Teilungsplanes zur Erganzung der Grund- buchsmappe beizulegen. In Jugoslawien wird vor jeder Verausserung die dingliche Rechts- lage einer Liegenschaft an Hand des Grundbuches nachgeprüft. Im Falie der Übertragung vollstandiger Parzellen kann die Ver- messung seitens des Katasters selbstverstandlich unterbleiben. 1st j edoch von einer Teilübertragung die Rede, dann wird der Dienst des Katasters gebeten die Vermessung zu übernehmen, sodass das betreffende Teilgrundstück mit seiner eigenen Katasternummer bezeichnet werden kann. Sodann wird die Urkunde von Parteien aufgestellt und der zu- standigen Abteilung eines Tribunals, die das Grundbuch führt, zur Eintragung vorgelegt. Die Eintragung erfolgt oder wird verweigert auf Grund einer Entscheidung dieses Tribunals, welche Entschei- dung abhangt von der Rechtskraft der in der Urkunde nieder- gelegten Vereinbarung. Im günstigen Fall erhalt das Katasteramt eine Kopie der Entscheidung zur Berichtigung seiner Administration. Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Rechtbuch und Liegenschaftskataster Die Zusammenarbeit zwischen Rechtbuch und Liegenschafts kataster findet seinen Ursprung in dem Umstand, dass einerseits zur Bezeichnung einer Liegenschaft behufs Publikation im Rechts- buch die vom Kataster festgestellten besondere Bezeichnung benutzt wird, welche auch dient als Schlüssel für das zweckmassige Nachschlagen des Rechtsbuches. Andererseits entnimmt die Katasterverwaltung die zur Erledigung ihrer Aufgabe hinsichtlich der Rechtssubjekte und Rechtsobjekte benötigten Daten dem Rechtsbuch. Es liegt auf der Hand, dass im Zusammenhang mit diesem Austausch von Daten die Vor- und Nachteile der Doppel- gleisigkeit der Verwaltung von Rechtsbüchern und Kataster zur Diskussion gestellt werden kann. Es kommt mir als nützlich vor hierunter die vornehmsten der angeführten Vor- und Nachteile aufzuzahlen. Zu den Vorteilen der organisatorischen Trennung von Rechtsbuch und Liegenschaftskataster wird gerechnet die Tatsache, dass die Nachforschung der gesetzlichen Anforderungen zur Eintragung im Rechtsbuch sowie das Führen dieser Rechtsbücher juristische An- gelegenheiten sind, wahrend bei der Katasterverwaltung (im weites ten Sinne) die Anwendung der Technik dominiert über diese des Rechtes. Als Vorteil dieser organisatorischen Trennung wird weiter an-

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Tijdschrift voor Kadaster en Landmeetkunde (KenL) | 1969 | | pagina 33