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Bijlage 3.
Kommission 11c.
Sitzung vom Freitag, den 12 September 19301618 Uhr.
Zur Diskussion steht die Frage von Direktor Schnei
der Bern betr. Nutzbarmachung des Katasters für Kar-
tenzwecke. Aus ihr gehen folgende einstimmig angenom-
menen Empfehlungen hervor:
„Die Kommission IIc schlagt der Hauptversammlung
des Int. Geometerkongresses vor:
1. Denjenigen Landern, welche mit der Neuaufnahme
des Katasters beschaftigt sind, zu empfehlen, dass
damit im Zusammenhang stehende Vermessungs-
arbeiten, die für Katasterzwecke nicht direkt nötig
sind, (z.B. Bestimmung der Höhe der Polygonpunkte)
gleichzeitig durchzuführen sind, soweit dies ohne
grosse Mehrkosten möglich ist.
2. Es wird empfohlen, bei Neumessungen, die auf ein-
heitlicher ausreichender Landesvermessungsgrund-
lage herstellt werden, die Katasterplane oder Ver-
kleinerungen derselben mit Höhenkurven zu versehen,
um damit die Grundlage für die topographische Dar-
stellung des Landes zu gewinnen.
3. Wo die notwendige Genauigkeit und der Bodenwert
es gestatten, wird für Uebersichtsplane und Katas-
teraufnahmen die weitgehende Anwendung der Pho-
togrammetrie empfohlen, insbesondere wenn rasche
Durchführung wichtig ist."
Die Kommission beschliesst, damit ihre eigenen Sit-
zungen abzuschliessen, und morgen gemeinsam mit den
Unterkommissionen Ha und lib im Auditorium IV zu
tagen.