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Bijlage 4.
Vorschlage der Kommission lila.
1. Zur besseren Verbürgung des Grundbesitzes und der
mit demselben verbundenen Rechte ist eine rechtliche
Grundlage, die die geometrische Vermessung und
das Grundbuch umfasst, notwendig.
2. Die Nachführung der Parcellarvermessung, der
technischen Grundlage des Grundbuches, ist im Hin-
blick auf eine wirtschaftliche Erhaltung desselben,
unerlasslich.
3. Es ist unvermeidlich, dass die Staaten gesetzliche
Grundlagen schaffen, die das Geometer-Diplom
schützen und dass sie die Grundbuehvermessung nur
Inhabern dieses Diploms anvertrauen.
4. Der Kongress erkennt auf's neue die grosse Wichtig-
keit einer rechtlichen Organisation des Geometerbe-
rufes für seine Erwerbstatigkeit und empfiehlt das
Studium derselben auf einer der Aerzte- und Ad-
vokatenorganisation entsprechenden Grundlage.
5. Der standige Ausschuss des internationalen Geome-
terbundes wird beauftragt, in Uebereinstimmung mit
dem Institut für geistige Zusammenarbeit des Völ-
kerbundes eine internationale Auskunfts- und wissen-
schaftliche Beratungsstelle für Katasterwessen zu
schaffen, welcher folgende Aufgaben zugewiesen
werden
a) Sammlung der rechtlichen Grundlagen, das Grund-
buchwesen betreffend.