- 87 Austausch von beruflich Tatigen im Auslande zu unterstiitzen. 4. Dass die internationale Vereinigung wahrend der dreijahriger Intervalle der Kongresse drei Lander bestimmt, die bereit sind, die Organisation einer Stu- dienreise zu übernehmen zum Zwecke des Besuches der beruflichen und charakteristischesten Institute ihres Landes. 5. Dass die internationale Vereinigung alle Wege stu- diert, um sich mit der internationalen Presse oder Bibliographie in Verbindung zu setzen. 6. Dass die internationale Vereinigung Schritte unter- nimmt, um die stete Unterstützung des Institutes geistige Zusammenarbeit des Völkerbundes zu ge winnen.

Digitale Tijdschriftenarchief Stichting De Hollandse Cirkel en Geo Informatie Nederland

Tijdschrift voor het Kadaster in Ned.-Indië | 1931 | | pagina 36