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Bijlage 7.
Vorschlage der Kommission IV.
In Berüeksichtigung der Wichtigkeit und Mannigfal-
tigkeit der Aufgaben des Grundbuchgeometers, die alle
Fragen des Grundbesitzes betrifft, legt die Kommission
IV folgende Wünsche vor:
1. Im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse sowie für
die Verbürgung des Grundbesitzes ist eine Vervoll-
kommnung des technischen Unterrichtes und eine
Erweiterung des Studien-Programmes zur Erlan-
gung des Geometerpatentes wünschbar.
Die praktische Ausbildung des Geometers soil
durch eine obligatorische Lehrzeit gesichert sein.
2. Die Feststellung der Grenzen, die Vermarkung und
die Vermessung jedes Grundeigentums soil aus-
schliesslich Grundbuchgeometern anvertraut werden.
3. Jeder Handanderung soli die Beifügung eines von
einem Grundbuchgeometer herstellten Planes obliga-
torisch erklart werden.
4. Die vom Kongress in Paris 1926 ausgeprochenen
Wünsche betreffend Ernennung einer zentralen Kom
mission, die sich mit dem Studium der Verwirkli-
chung eines einheitlichen Steuer- und Grundbuches
für alle Lander befassen soil, werden erneut.
Aus diesen Ueberlegungen erachtet es die Kommis
sion IV für notwendig die Miglieder und Beriehterstatter
einer zentralen Kommission so bald als möglich zu er-
neuern. Die Regierungen aller am heutigen Kongresse
vertretenen Staaten sollen einen amtlichen Abgeordneten,
der an den Arbeiten obgenannter Kommission teilnimmt,
bezeichnen.