88 Bijlage 7. Vorschlage der Kommission IV. In Berüeksichtigung der Wichtigkeit und Mannigfal- tigkeit der Aufgaben des Grundbuchgeometers, die alle Fragen des Grundbesitzes betrifft, legt die Kommission IV folgende Wünsche vor: 1. Im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse sowie für die Verbürgung des Grundbesitzes ist eine Vervoll- kommnung des technischen Unterrichtes und eine Erweiterung des Studien-Programmes zur Erlan- gung des Geometerpatentes wünschbar. Die praktische Ausbildung des Geometers soil durch eine obligatorische Lehrzeit gesichert sein. 2. Die Feststellung der Grenzen, die Vermarkung und die Vermessung jedes Grundeigentums soil aus- schliesslich Grundbuchgeometern anvertraut werden. 3. Jeder Handanderung soli die Beifügung eines von einem Grundbuchgeometer herstellten Planes obliga- torisch erklart werden. 4. Die vom Kongress in Paris 1926 ausgeprochenen Wünsche betreffend Ernennung einer zentralen Kom mission, die sich mit dem Studium der Verwirkli- chung eines einheitlichen Steuer- und Grundbuches für alle Lander befassen soil, werden erneut. Aus diesen Ueberlegungen erachtet es die Kommis sion IV für notwendig die Miglieder und Beriehterstatter einer zentralen Kommission so bald als möglich zu er- neuern. Die Regierungen aller am heutigen Kongresse vertretenen Staaten sollen einen amtlichen Abgeordneten, der an den Arbeiten obgenannter Kommission teilnimmt, bezeichnen.

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Tijdschrift voor het Kadaster in Ned.-Indië | 1931 | | pagina 37